· Fundstellen geprüft am 13. Juli 2026

Millionen Diesel vor der Stilllegung? Was Sie als Halter jetzt wirklich tun sollten — und welche Frist drängt

Anfang April lief im ARD-Magazin „Plusminus“ ein Beitrag, der viele Dieselfahrer aufgeschreckt hat. Wenige Wochen später griff die tagesschau das Thema auf: Ein Gericht könnte noch in diesem Mai darüber entscheiden, ob ein weit verbreiteter Dieselmotor seine Zulassung behält. Seitdem stellen sich Millionen Autobesitzer dieselbe Frage — „Betrifft das mein Auto? Und muss ich jetzt etwas tun?“

Wenn Sie gerade mit einem älteren Diesel vor der Garage stehen und sich verunsichert fühlen: Das ist eine völlig normale Reaktion. Ihr Auto ist für viele kein Luxus, sondern der Weg zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen. Die gute Nachricht vorweg: Selbst wenn das Gericht gegen den Motor entscheidet, steht am nächsten Morgen niemand vor Ihrer Tür und nimmt Ihnen den Wagen weg.

Worum geht es überhaupt?

Im Zentrum steht der VW-Motor mit der Bezeichnung EA189 — genau der Motor, der 2015 den Abgasskandal auslöste. Damals kam heraus, dass eine Software erkannte, wann das Auto auf dem Prüfstand stand, und dort weniger Schadstoffe ausstieß. Weltweit waren rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen. Ein Oberverwaltungsgericht hat den Motor in seiner heutigen Form inzwischen für unzulässig erklärt. Endgültig entschieden ist aber noch nichts: Das Kraftfahrt-Bundesamt hat dagegen Beschwerde eingelegt, und Fachleute erwarten die nächste Entscheidung im Mai. Betroffen wären am Ende womöglich nicht nur VW, sondern auch ähnlich gebaute Motoren anderer Hersteller.

Verliere ich jetzt mein Auto?

Sofort sicher nicht. Ob ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf, entscheidet die Zulassungsbehörde. Sie kann Ihnen zunächst eine angemessene Frist setzen, um einen Mangel beheben zu lassen, bevor sie den Betrieb überhaupt einschränkt (§ 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Und für die Nachbesserung ist nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamts der Hersteller zuständig — er muss den Mangel beseitigen und die Kosten dafür tragen. Kurz gesagt: Es gibt einen geordneten Weg, und er läuft weder über Ihren Geldbeutel noch über Nacht.

Und was ist mit Schadensersatz?

Wer einen manipulierten Diesel gekauft hat, konnte in vielen Fällen Schadensersatz verlangen — rechtlich geht es dabei um eine sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB). Der Haken: Solche Ansprüche verjähren, und die reguläre Frist ist für die meisten längst abgelaufen. Damit ist aber nicht automatisch alles verloren. Das Gesetz kennt einen Restanspruch, der noch bis zu zehn Jahre ab dem Kauf bestehen kann (§ 852 BGB). Für viele dieser Fahrzeuge schließt sich genau dieses Zeitfenster gerade jetzt, im Jahr 2026. Ob in Ihrem Fall überhaupt noch etwas zu holen ist, hängt an Details: welcher Motor verbaut ist, wann Sie gekauft haben, ob Sie früher schon einmal an einer Sammelklage teilgenommen haben. Das lässt sich nur an Ihrem konkreten Fall beurteilen — pauschal geht es nicht.

Manche Betroffene gehen inzwischen einen anderen Weg und klagen gegen den Staat, weil das Kraftfahrt-Bundesamt den Motor freigegeben hatte (Amtshaftung, § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz). Ob dieser Weg am Ende trägt, ist rechtlich noch offen — ein Erfolg lässt sich hier seriös nicht versprechen.

Was Sie jetzt konkret tun können

Am wichtigsten ist, dass Sie nichts überstürzen. Ein paar ruhige Schritte helfen mehr als schnelle Entscheidungen:

  • Finden Sie heraus, welcher Motor in Ihrem Auto steckt. Ein Hinweis steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I; im Zweifel sagt es Ihnen eine Werkstatt in wenigen Minuten.
  • Verkaufen Sie nicht in Panik. Ein hastiger Verkauf weit unter Wert ist oft der eigentliche Schaden — nicht das Urteil.
  • Legen Sie Ihren Kaufvertrag heraus und notieren Sie das Kaufdatum. Bei möglichen Geld-Ansprüchen zählt genau dieser Tag.
  • Reagieren Sie nicht vorschnell auf Briefe oder Anrufe, die schnelles Geld versprechen, bevor jemand die Fristen für Sie geprüft hat.

„Der teuerste Fehler ist selten das Urteil — es ist der Panikverkauf am Wochenende“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Müller. „Erst in Ruhe schauen, was man hat, dann handeln. In dieser Reihenfolge wird es selten teurer.“

Ob sich für Ihr Fahrzeug ein Anspruch lohnt oder ob Sie einfach nur wissen wollen, ob Ihnen eine Stilllegung droht: Eine kostenfreie Ersteinschätzung sortiert Ihre Lage, bevor eine Frist abläuft. Sie erfahren schwarz auf weiß, was für Ihr Auto gilt — und was wir gegebenenfalls noch brauchen, um abschließend zu antworten.

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  1. Wann und wo haben Sie das Auto gekauft?
  2. Welches Modell und welchen Motor hat Ihr Auto?
  3. Haben Sie den Wagen neu oder gebraucht gekauft?
  4. Haben Sie in dieser Sache schon einmal Ansprüche geltend gemacht oder an einer Sammelklage teilgenommen?
  5. Haben Sie schon Post von der Zulassungsstelle oder vom Hersteller bekommen?
  6. Was ist Ihre größte Sorge — Wertverlust, Stilllegung oder Geld zurück?

Gesetze und Urteile zum Nachlesen

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