· Fundstellen geprüft am 13. Juli 2026
Nach dem Unfall streiten alle über die Schuld — und Sie haben alles auf der Dashcam: Dürfen Sie das nutzen?
Anfang Juni liefen die kleinen Kameras wieder durch die Verbrauchermagazine und Auto-Ratgeber: die Dashcam an der Windschutzscheibe. Millionen Autos in Deutschland haben so ein Gerät heute an Bord. Und nach fast jedem Unfall taucht dieselbe Frage auf: Darf ich das, was die Kamera aufgezeichnet hat, überhaupt verwenden?
Die Situation kennen viele. Es kracht an der Kreuzung. Keiner will schuld sein. Wochen später kommt der Brief der gegnerischen Versicherung: gezahlt wird nur die Hälfte, angeblich sei der Hergang ungeklärt. Dabei wissen Sie genau, was passiert ist — und haben es sogar auf Video. Und dann sagt Ihnen jemand am Gartenzaun: „Vergiss es, Datenschutz, das darfst du gar nicht zeigen.“ Dieses Gefühl, im Recht zu sein und trotzdem nicht durchzudringen, ist zermürbend. Es ist aber auch die Stelle, an der viele einen Fehler machen.
Darf die Dashcam-Aufnahme vor Gericht verwendet werden?
Ja. Das hat der Bundesgerichtshof klar entschieden (BGH, Urteil vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17). Kernsatz: Die Aufnahme, die ein Unfallbeteiligter vom Unfall gemacht hat, darf im Streit um den Schaden als Beweismittel verwertet werden. Das Gericht würdigt Beweise ohnehin nach freier Überzeugung (§ 286 ZPO). Ob es Ihre Aufnahme ansehen darf, entscheidet dann eine gesonderte Abwägung — und die fällt beim Unfallvideo regelmäßig zugunsten der Wahrheitsfindung aus. Ihre Aufnahme landet also nicht automatisch im Papierkorb, nur weil Datenschutz im Raum steht.
Aber ist das dauernde Filmen nicht verboten?
Hier lohnt es sich, zwei Dinge zu trennen. Der BGH sagt im selben Urteil auch: Wer permanent und ohne Anlass alles mitfilmt, verstößt gegen den Datenschutz (BGH, a.a.O., Leitsatz 1). Das eine ist die Frage, ob Sie so aufnehmen dürfen. Das andere ist die Frage, ob das Gericht die Aufnahme im Prozess ansehen darf. Die zweite Frage ist mit Ja beantwortet — auch wenn die erste heikel bleibt. Das Dauerfilmen kann nämlich ein Bußgeld nach sich ziehen, weil dabei fremde Menschen und Kennzeichen ohne Grund gespeichert werden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wer das Risiko klein halten will, nutzt eine Kamera, die in einer kurzen Schleife aufnimmt und immer wieder überschreibt — und nur bei einem Ruck dauerhaft speichert.
Was die Aufnahme für Sie wert ist
Sie kann den Unterschied zwischen halbem und vollem Geld ausmachen. Wo Aussage gegen Aussage steht, teilen Gerichte den Schaden oft auf eine Quote auf. Zeigt Ihre Aufnahme, dass der andere herausgezogen ist, kann aus 50 Prozent voller Ersatz werden. Und soweit die Gegenseite haftet, trägt deren Versicherung in aller Regel auch anteilig die Kosten Ihres Anwalts. Bei voller Haftung des Gegners bleibt für Sie am Ende wenig übrig, was Sie selbst tragen müssen.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Das Wichtigste zuerst: Sichern Sie die Datei sofort. Viele Kameras überschreiben sich nach kurzer Zeit von selbst — ziehen Sie die Speicherkarte oder kopieren Sie die Aufnahme auf einen zweiten Speicher. Schneiden oder bearbeiten Sie nichts, auch nicht die langweiligen Minuten davor. Eine unveränderte Datei ist mehr wert als eine schön zurechtgeschnittene. Notieren Sie am Unfallort Zeugen, machen Sie Fotos, halten Sie den Hergang schriftlich fest, solange er frisch ist.
Und unterschreiben Sie nichts vorschnell. Wenn die Versicherung anruft und eine Quote vorschlägt, müssen Sie am Telefon nichts akzeptieren. Ein Satz genügt: „Ich lasse den Fall erst prüfen und melde mich dann schriftlich.“
„Die Kamera hat gesehen, was passiert ist. Der teuerste Fehler kommt meistens danach — wenn jemand die Datei löscht, weil er glaubt, er dürfe sie sowieso nicht zeigen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Müller. Erst sichern, dann in Ruhe prüfen lassen — in dieser Reihenfolge verschenken Sie nichts.
Ihre Angaben — direkt als Anfrage an uns
Optional: Was auf Sie zutrifft — mit einem Klick geht Ihre Schilderung an den Anwalt.
- Wann ist der Unfall passiert?
- Wer trägt aus Ihrer Sicht die Schuld?
- Was ist genau passiert?
Wenn Sie tiefer einsteigen wollen, wie Sie nach einem Unfall an Ihr volles Geld kommen und was die gegnerische Versicherung darf, lesen Sie unseren Ratgeber Verkehrsunfall: So bekommen Sie Ihren Schaden ersetzt.
Gesetze und Urteile zum Nachlesen
- BGH, Urteil vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17 (Dashcam-Aufnahme als Beweismittel im Unfallprozess verwertbar; dauerhaftes anlassloses Filmen datenschutzwidrig)
- § 286 ZPO (freie Beweiswürdigung des Gerichts)
- Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, Interessenabwägung)
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