· Fundstellen geprüft am 13. Juli 2026

Ein Blitz im Sommergewitter — und Fernseher, Router und Kühlschrank sind tot: Wann Ihre Versicherung für Überspannung zahlt

Deutschland schwitzt. In den vergangenen Tagen kletterten die Temperaturen über 35 Grad, im Südwesten warnte der Deutsche Wetterdienst am Freitag vor bis zu 38 Grad. Das Hoch trägt den Namen „Gorgias“. Und wie so oft nach der drückenden Hitze kommen die Gewitter — mit Sturmböen, Hagel, Starkregen und Blitzen. Genau davor hat der Wetterdienst für dieses Wochenende gewarnt.

Ein Blitz muss gar nicht in Ihr Haus einschlagen, um Schaden anzurichten. Schlägt er in der Nähe ein, jagt eine Spannungsspitze durchs Stromnetz. Ein kurzes Flackern — und danach bleibt der Fernseher schwarz, der Router tot, der Kühlschrank stumm. Wer eine Wärmepumpe oder eine Solaranlage hat, für den kann es schnell um viel Geld gehen.

Der erste Gedanke ist meist beruhigend: „Dafür bin ich ja versichert.“ Und dann kommt der Brief. „Dieser Schaden ist nicht versichert.“ Oder: „Wir kürzen unsere Leistung.“ Auf einen Schlag stehen mehrere Tausend Euro im Raum, und man fühlt sich ohnmächtig. Dieses Gefühl ist normal. Aber ein solcher Brief ist kein Urteil. Er ist erst einmal nur die Sicht der Versicherung — und die hat sich verpflichtet, den vereinbarten Schaden zu ersetzen (§ 1 VVG).

Blitzschlag ja — Überspannung nur, wenn sie drinsteht

Bei diesen Briefen kommt es auf ein Detail an, das viele nicht kennen. Eine Hausratversicherung ersetzt „Blitzschlag“ — also den direkten Einschlag in Ihr Haus. Der Schaden durch eine Spannungsspitze aus der Nachbarschaft ist etwas anderes. Solche „Überspannungsschäden durch Blitz“ sind in vielen Bedingungen nur dann mitversichert, wenn Ihre Police sie ausdrücklich einschließt. Der erste Griff geht deshalb zum Versicherungsschein: Steht dort ein Baustein für Überspannung? Dann stehen Ihre Chancen gut.

Und noch etwas sollten Sie wissen, bevor Sie klein beigeben. Selbst mit diesem Baustein reicht ein bloßer Stromausfall nicht. Es muss ein echter Schaden an einem Gerät entstanden sein. Springt bei der Überspannung nur die Sicherung heraus und schützt die Geräte damit gerade, ist das kein ersetzbarer Überspannungsschaden (BGH, Beschluss vom 20.04.2010 — IV ZR 250/08). Für Sie heißt das: Lassen Sie sich den Defekt schwarz auf weiß bescheinigen.

„Wir kürzen“ — und warum das oft zu viel ist

Der zweite häufige Brief sagt nicht Nein, sondern Weniger. Meist heißt es dann: Sie hätten den Schaden zu spät gemeldet oder verlangte Belege nicht geliefert. Auch das führt nicht automatisch dazu, dass Sie leer ausgehen. Bei solchen Pflichten nach dem Schaden muss die Versicherung Sie vorher in Textform — also schriftlich, etwa per Brief oder Mail — auf diese Folge hingewiesen haben (§ 28 Abs. 4 VVG). Und war Ihr Versäumnis für den Schaden gar nicht ursächlich, bleibt es — außer bei Arglist — bei der vollen Zahlung (§ 28 Abs. 3 VVG). Aus einer selbstbewussten Kürzung wird bei näherem Hinsehen oft eine kleine.

Manchmal ist nicht das Nein das Problem, sondern das ewige Warten. Auch dafür gibt es eine Grenze. Zieht sich die Prüfung länger als einen Monat hin, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen. Und zwar in Höhe des Betrags, den die Versicherung mindestens zahlen muss (§ 14 Abs. 2 VVG).

Was Sie jetzt tun sollten

Bevor Sie die kaputten Geräte entsorgen: Fotografieren Sie jedes einzelne, am besten mit dem Typenschild. Heben Sie die Geräte auf, bis die Versicherung sie gesehen oder das Wegräumen freigegeben hat. Notieren Sie, wann das Gewitter durchzog und was danach nicht mehr ging. Lassen Sie sich vom Elektriker oder von der Werkstatt kurz bestätigen, dass wirklich ein Bauteil beschädigt ist. Melden Sie den Schaden dann schnell und schriftlich, per Mail oder über das Portal.

Und der wichtigste Punkt: Nehmen Sie eine Kürzungsquote nicht als „so ist das eben“ hin, und unterschreiben Sie keine schnelle Abfindung. „Der teuerste Fehler nach dem Gewitter ist der schnelle Weg zum Sperrmüll“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Müller. „Was kaputt ist, ist Ihr bester Beweis. Erst fotografieren und aufheben — dann reden.“

Ehrlich bleibt: Fehlt der Baustein für Überspannung wirklich und ist auch kein direkter Einschlag nachweisbar, sind die Aussichten oft schlecht. Der Unterschied steckt im Wortlaut Ihrer Police und in dem, was das Schreiben genau sagt. Genau das lässt sich in Ruhe prüfen, bevor Sie den Schaden auf sich sitzen lassen. In einer kostenfreien Ersteinschätzung sehen Sie schnell, ob sich Nachhaken lohnt — und ob in dem Brief eine Frist steckt, die Sie nicht verpassen dürfen.

Ihre Angaben — direkt als Anfrage an uns

Optional: Was auf Sie zutrifft — mit einem Klick geht Ihre Schilderung an den Anwalt.

  1. Wann ist der Schaden entstanden?
  2. Schließt Ihre Versicherung Überspannungsschäden durch Blitz ausdrücklich ein?
  3. Was hat Ihre Versicherung geschrieben?
  4. Haben Sie die kaputten Geräte fotografiert und aufgehoben?
  5. Welche Geräte sind betroffen und wie hoch schätzen Sie den Schaden ungefähr?
  6. Was ist passiert — und was genau steht in dem Schreiben der Versicherung?

Warum eine Ablehnung noch lange kein letztes Wort ist, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber Versicherung zahlt nicht: Die Ablehnung ist ein Argument — kein Urteil.

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