Rechner & Checklisten: Werkzeuge für Ihren Fall
Sechs Rechner, die Ihnen sofort Antworten geben — ohne Anmeldung, ohne Bedingungen. Jedes Ergebnis können Sie drucken oder mit einem Klick in Ihre Anfrage übernehmen. Speichern Sie sich diese Seite gern als Lesezeichen: Die Werkzeuge stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Fristen-Rechner: Kündigungsschutzklage
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung — dieser Rechner nennt Ihnen den letzten Tag, an dem Ihre Klage beim Arbeitsgericht eingehen muss. Wochenenden und bundesweite Feiertage sind berücksichtigt.
Feiertage einzelner Bundesländer können die Frist nur weiter verlängern — angezeigt wird das sichere, frühere Datum. Den für Sie verbindlichen letzten Tag prüfen wir in der Ersteinschätzung.
Fristen-Rechner: Widerspruch gegen einen Bescheid
Ein Monat ab Erhalt des Bescheids — dieser Rechner nennt Ihnen den letzten Tag für den Widerspruch. Wochenenden und bundesweite Feiertage sind berücksichtigt.
Gilt nicht für den Bußgeldbescheid — dort sind es zwei Wochen für den Einspruch. Und ohne korrekte Rechtsbehelfsbelehrung haben Sie ein ganzes Jahr. Den verbindlichen letzten Tag prüfen wir in der Ersteinschätzung.
Fristen-Rechner: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Zwei Wochen ab Zustellung — dieser Rechner nennt Ihnen den letzten Tag für den Einspruch. Wochenenden und bundesweite Feiertage sind berücksichtigt.
Das Zustelldatum steht auf dem gelben Umschlag — heben Sie ihn auf. Den verbindlichen letzten Tag prüfen wir in der Ersteinschätzung.
Abfindungs-Rechner: die übliche Orientierung
Einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es meist nicht — in der Praxis ist sie Verhandlungssache. Als Orientierung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr; diese Größe nennt auch das Gesetz für einen Sonderfall (§ 1a KSchG).
Rechenbeispiel — keine Zusage und keine Prognose für Ihren Fall. Was realistisch ist, hängt von Betriebsgröße, Kündigungsgrund und den Schwächen der Kündigung ab; genau das klärt die Ersteinschätzung.
Urlaubs-Rechner: Resturlaub und Abgeltung beim Ausscheiden
Wer geht, nimmt seinen offenen Urlaub mit — als freie Tage oder als Geld (§ 7 BUrlG). Wie viele Tage Ihnen im Austrittsjahr zustehen, hängt vom Austrittszeitpunkt ab.
Rechenbeispiel nach den gesetzlichen Regeln (§ 4, § 5, § 11 BUrlG). Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann für den Mehrurlaub anderes vorsehen — die verbindliche Rechnung gehört in die Ersteinschätzung.
Lohnfortzahlungs-Rechner: krank — wie lange zahlt der Arbeitgeber?
Bei Krankheit zahlt Ihr Arbeitgeber den Lohn bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 EntgFG). Dieser Rechner zeigt, bis wann — und ab wann in der Regel das Krankengeld der Krankenkasse übernimmt.
Rechenbeispiel: Der Anspruch besteht erst nach vier Wochen im Arbeitsverhältnis, und bei erneuter Krankschreibung wegen derselben Krankheit gelten Sonderregeln — beides prüfen wir in der Ersteinschätzung. Beginnt die Krankheit mitten im Arbeitstag, kann sich das Ende um einen Tag verschieben.
Und zum Ausprobieren: Schnellcheck und Checklisten
Ihr Kündigungs-Check
Frist, Wirksamkeits-Einordnung und nächste Schritte in einem Werkzeug — die Antworten erscheinen sofort beim Ausfüllen.
Ihr Vorladungs-Check
Wer lädt, in welcher Rolle — und welche Rechte Sie haben. Mit den nächsten Schritten zum Abhaken.
Ihr Bußgeld-Check
Frist, Fahrverbot-Einordnung und die letzten Handgriffe — in einem Werkzeug.
Ihr Widerspruchs-Check
Frist, Einordnung und die letzten Handgriffe in einem Werkzeug — plus Muster für den fristwahrenden Widerspruch.
Vom Rechenbeispiel zu Ihrer Antwort
Jeder Rechner zeigt die übliche Rechnung — was in Ihrem Fall gilt, hängt an den Details. Schildern Sie kurz Ihre Lage: Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Müller, schriftlich und zum Nachlesen.
Mein Anliegen schildern
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