· Fundstellen geprüft am 26. August 2026
Cannabis am Steuer: THC-Grenzwert, Fahrverbot und Fahreignung
Stand: 1. Oktober 2026.
Der erlaubte Besitz von Cannabis sagt nichts darüber aus, ob Sie nach dem Konsum noch fahren dürfen. Im Straßenverkehr gelten eigene Vorschriften zu THC, Fahruntüchtigkeit und Fahreignung.
Die Reform hat auch das Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisrecht verändert. Ein Grenzwert ist trotzdem keine Empfehlung für eine sichere Wartezeit: Wie lange THC nachweisbar ist und wie stark die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird, hängt von vielen individuellen Faktoren ab.
„Ich dachte, das ist jetzt kein Problem mehr“ — der Schreck ist verständlich
Der Moment am Straßenrand fühlt sich unwirklich an. Man hat nichts Verbotenes im Kopf, vielleicht lag der letzte Joint Stunden oder Tage zurück — und trotzdem geht es um Führerschein, Geld und im schlimmsten Fall um ein Strafverfahren. Dieser Schreck ist normal. Die Regeln für Konsum und die Regeln fürs Fahren sind nach der Legalisierung eben zwei verschiedene Paar Schuhe geblieben, das weiß kaum jemand. Wichtig ist jetzt nur: Sie müssen nicht sofort das Schlimmste annehmen, und Sie müssen vor allem nichts überstürzt tun.
Zwei Ebenen, die man auseinanderhalten muss
Nach einer Fahrt unter Cannabis können ein Bußgeld- oder Strafverfahren und zusätzlich ein fahrerlaubnisrechtliches Verfahren relevant werden. Eine MPU oder der Entzug der Fahrerlaubnis folgen nicht automatisch aus jedem einzelnen Verstoß.
Ab 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum liegt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 1a StVG vor, also bereits beim Erreichen der Grenze. Beim erstmaligen Regelfall drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Alkohol in Verbindung mit dem maßgeblichen THC-Wert ist gesondert erfasst (§ 24a Absatz 2a StVG). Für Personen unter 21 Jahren und während der Probezeit gelten strengere Regeln (§ 24c StVG).
Die Führerscheinstelle prüft die Fahreignung nach § 13a FeV. Tatsachen, die eine Cannabisabhängigkeit vermuten lassen, können ein ärztliches Gutachten erforderlich machen. Für eine MPU nennt die Vorschrift unter anderem Anzeichen für Cannabismissbrauch und wiederholte Verkehrsverstöße unter Cannabiseinfluss. Regelmäßiger Konsum allein ist nicht mit Abhängigkeit oder Missbrauch gleichzusetzen. Auch bei einem erstmaligen Verstoß können zusätzliche Tatsachen relevant sein; eine automatische MPU gibt es nicht.
Besteht infolge des Konsums Fahruntüchtigkeit, kommt unabhängig von der Bußgeldgrenze eine Straftat nach § 316 StGB in Betracht. Bei konkreter Gefährdung kann außerdem § 315c StGB einschlägig sein. Fahrfehler allein beweisen eine solche Straftat nicht; entscheidend sind Gesamtumstände und Nachweise.
Was ist mit Cannabis auf Rezept?
Für bestimmungsgemäß eingenommenes, für den konkreten Krankheitsfall verschriebenes Cannabis enthält § 24a Absatz 4 StVG eine Arzneimittelausnahme. Ein Rezept erlaubt jedoch keine Fahrt in fahruntüchtigem Zustand. Auch fahrerlaubnisrechtliche Eignungszweifel müssen gegebenenfalls geklärt werden.
Was Sie nach einer Kontrolle tun — und besser lassen
Als beschuldigte oder betroffene Person müssen Sie sich zum Tatvorwurf nicht äußern. Erforderliche Angaben zur Identität sind davon zu unterscheiden. Das Schweigerecht im Straf- oder Bußgeldverfahren lässt sich zudem nicht pauschal auf Mitwirkungspflichten im Fahrerlaubnisverfahren übertragen. Schreiben und Gutachtenanordnungen der Führerscheinstelle sollten Sie umgehend prüfen lassen und nicht ignorieren.
Danach hilft nüchternes Vorgehen: Notieren Sie noch am selben Tag, was passiert ist — Uhrzeit, Ort, was gesagt wurde, ob und wann Blut abgenommen wurde. Heben Sie jedes Schreiben auf und achten Sie auf die Frist darin; beim Bußgeldbescheid sind es nur zwei Wochen für den Einspruch. Und lassen Sie sich von der Aussicht auf ein schnelles Ende nicht zu einer vorschnellen Unterschrift drängen.
Warum die Reihenfolge zählt: Ob am Ende nur ein befristetes Fahrverbot steht oder eine MPU, entscheidet sich oft nicht an der einzelnen Fahrt, sondern an dem, was in der Akte über Ihren Konsum steht. Genau deshalb lohnt es sich, das früh und schriftlich sortieren zu lassen — bevor die Führerscheinstelle Fakten schafft.
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Wie die beiden Ebenen — Bußgeld und Fahreignung — im Detail zusammenspielen, welche Fristen laufen und wie eine drohende MPU früh abgewendet werden kann, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber Alkohol oder Drogen am Steuer: was jetzt auf Sie zukommt.
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