· Fundstellen geprüft am 13. Juli 2026

Ein Baum kracht bei dem Unwetter auf Ihr Auto: Wer zahlt den Schaden — und warum ein Foto jetzt alles entscheidet

Am Wochenende ist eingetreten, wovor der Deutsche Wetterdienst seit Tagen gewarnt hatte. Am Freitag kletterte das Thermometer auf fast 38,5 Grad. Dann kamen die Gewitter. Am Samstag und Sonntag zogen heftige Böen und Starkregen über weite Teile Deutschlands. Und auch für diese Woche warnt der Wetterdienst weiter vor Unwettern. Solche Böen reißen Äste ab und werfen ganze Bäume um. Manchmal trifft es ein parkendes Auto, einen Carport, ein Gartenhaus oder das Dach.

Wer dann nach Hause kommt und sein Auto unter einem Baumstamm findet, ist erst einmal fassungslos. Und sofort schießt eine Frage durch den Kopf: Wer kommt für diesen Schaden auf? Der Baum gehört doch dem Nachbarn. Oder der Stadt. Die müssen das doch zahlen. Dieser Gedanke ist verständlich. Aber die Antwort ist leider nicht so einfach, wie sie sich anfühlt — sie hängt an einer einzigen Frage.

Muss der Nachbar oder die Stadt für den Schaden zahlen?

Jeder, dem ein Baum gehört — der Nachbar, die Stadt, Ihr Vermieter —, muss ihn verkehrssicher halten. Das heißt: den Baum regelmäßig ansehen und auf erkennbare Gefahren prüfen. Wer das versäumt und deshalb ein Schaden entsteht, haftet (§ 823 BGB; bei Bäumen der Stadt läuft das über die sogenannte Amtshaftung, also die Ersatzpflicht der Behörde, § 839 BGB). So weit die gute Nachricht.

Jetzt die andere Seite. Auch ein völlig gesunder Baum kann bei einem heftigen Sturm umstürzen. Diese Naturgewalt muss jeder als allgemeines Lebensrisiko hinnehmen — dafür haftet niemand. Der Bundesgerichtshof hat das klar gesagt: Wer einen Baum hat, muss ihn zwar kontrollieren. Er haftet aber nur, wenn er Warnzeichen übersehen hat, die auf eine Gefahr hindeuteten (BGH, Urteil vom 04.03.2004 — III ZR 225/03). Fällt dagegen ein kerngesunder Baum bei einem kräftigen Sturm, geht der Geschädigte meist leer aus.

Entscheidend ist also, wie der Baum vorher aussah. War er erkennbar krank — Pilze am Stamm, morsches Holz, abgestorbene Äste, eine große Faulstelle — und hat der Eigentümer trotzdem nichts getan, dann haftet er. Der bloße Hinweis auf den Sturm hilft ihm dann nicht mehr weiter (AG Aachen, Urteil vom 05.01.2017 — 117 C 65/16). War der Schaden dagegen tief im Inneren des Stammes verborgen und von außen nicht zu sehen, haftet in der Regel niemand.

Und hier ist der Haken: Beweisen müssen Sie das. Nicht die Stadt muss zeigen, dass der Baum gesund war — Sie müssen zeigen, dass er es nicht war (BGH, aaO).

Warum ein Foto jetzt über alles entscheidet

Genau deshalb entscheidet sich Ihr Fall in den ersten Stunden — draußen am Baum, nicht später am Schreibtisch. Denn der umgestürzte Baum ist Ihr wichtigster Beweis. Und der wird schnell zersägt und weggeräumt.

Fotografieren Sie ihn, bevor das passiert. Machen Sie Bilder vom Stamm, von der Bruchstelle und vom Wurzelbereich — aus der Nähe und aus der Ferne. Achten Sie auf dunkles, morsches Holz, auf Pilze, auf einen hohlen Stamm oder abgestorbene Äste. Halten Sie auch die ganze Szene fest, Ihr Fahrzeug und das Kennzeichen, und notieren Sie Datum, Uhrzeit und mögliche Zeugen. Drängt jemand darauf, den Baum sofort wegzuräumen, bestehen Sie zuerst auf Ihren Fotos.

Danach gilt dasselbe wie in jedem Streit ums Geld: Führen Sie den Schriftwechsel schriftlich, nicht am Telefon — schwarz auf weiß lässt sich später nichts abstreiten. Und unterschreiben Sie kein schnelles Angebot, ohne die Höhe Ihres Schadens zu kennen.

„Der Fall wird nicht am Schreibtisch gewonnen, sondern am Baumstumpf“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Müller. „Wer erst fotografiert und dann wegräumen lässt, hat seinen Beweis in der Tasche. Wer zuerst aufräumt, steht später mit leeren Händen da.“

Steht die Vernachlässigung fest, bekommen Sie Ihren ganzen Schaden ersetzt: die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert, den Gutachter, das Abschleppen, dazu einen Mietwagen oder eine Nutzungsentschädigung (§ 823, § 249 BGB). Bei einer berechtigten Forderung trägt die Gegenseite in der Regel auch die Kosten Ihres Anwalts. Die Regulierung läuft dann ähnlich wie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall — wie das Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber Unverschuldeter Unfall: Ihren Schaden rechnet die Gegenseite. Lässt sich dagegen keine Vernachlässigung nachweisen, bleibt Ihre eigene Versicherung: fürs Auto — wenn Sie eine Kaskoversicherung haben — in der Regel die Teilkasko, fürs Haus die Wohngebäude- oder Hausratversicherung.

Ehrlich bleibt: Bei einem kräftigen Sturm und einem äußerlich gesunden Baum haftet oft niemand — dann zahlt nur die eigene Versicherung. Ob in Ihrem Fall etwas für eine Vernachlässigung spricht, hängt an genau diesen Details: am Zustand des Baums, an Ihren Fotos, an der Frage, wem er gehörte. Das lässt sich in Ruhe klären, bevor Sie den Schaden auf sich sitzen lassen. In einer kostenfreien Ersteinschätzung sehen Sie schnell, ob sich das Nachhaken lohnt — und worauf es bei Ihren Beweisen jetzt ankommt.

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Optional: Was auf Sie zutrifft — mit einem Klick geht Ihre Schilderung an den Anwalt.

  1. Wann ist der Baum auf Ihr Fahrzeug oder Grundstück gefallen?
  2. Wem gehört der Baum?
  3. Haben Sie den umgestürzten Baum fotografiert, bevor er weggeräumt wurde?
  4. Gab es sichtbare Schäden am Baum — morsches Holz, Pilze, abgestorbene Äste?
  5. Was ist beschädigt, und wie hoch schätzen Sie den Schaden ungefähr?
  6. Was ist genau passiert — und hat sich der Eigentümer oder eine Versicherung schon geäußert?

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