· Fundstellen geprüft am 19. August 2026
E-Scooter-Unfall: Wer für Verletzungen und Schäden haftet
Stand: 1. Oktober 2026.
Ein Zusammenstoß mit einem E-Scooter kann Verletzungen, Verdienstausfall und Streit mit einer Versicherung nach sich ziehen. Für Ihre Ansprüche ist entscheidend, wer den Unfall verursacht hat, welche Fahrzeuge beteiligt waren und welche Schäden sich nachweisen lassen.
Wer so einen Unfall hinter sich hat, kennt das mulmige Gefühl danach. Erst der Schock, dann die Schmerzen — und wenige Wochen später die nüchternen Briefe einer Versicherung, während Sie vielleicht noch krankgeschrieben sind und nicht arbeiten können. Diese Verunsicherung ist völlig normal. Und die gute Nachricht vorweg: Wer unverschuldet verletzt wurde, steht rechtlich oft besser da, als er in diesem Moment denkt.
Wer zahlt, wenn Sie bei einem E-Scooter-Unfall verletzt wurden?
Das hängt davon ab, wie der Unfall passiert ist. Zwei Fälle kommen am häufigsten vor:
- Ein E-Scooter hat Sie erwischt — etwa als Fußgängerin auf dem Gehweg. Dann können Sie sich an den Fahrer halten, der Sie verletzt hat (§ 823 BGB). Und Sie sind nicht allein auf dessen Geldbeutel angewiesen: Jeder E-Scooter muss eine gültige Haftpflichtversicherung haben — erkennbar an der kleinen Versicherungsplakette am Heck (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz, § 2 eKFV). Diese Versicherung können Sie direkt in Anspruch nehmen (§ 115 VVG).
- Sie waren selbst auf dem E-Scooter und ein Auto hat Sie umgefahren. Hier stehen Sie meist besonders gut: Für ein Auto haftet der Halter schon deshalb, wenn sich bei dessen Betrieb eine für den Schaden ursächliche Betriebsgefahr verwirklicht hat — auf ein Verschulden kommt es dafür zunächst gar nicht an (§ 7 StVG). Am Ende zahlt die Kfz-Haftpflicht des Autos.
Ersetzt wird dabei nicht nur der beschädigte Roller oder das kaputte Handy. Zum Schaden gehören auch Ihre Behandlungskosten und ein möglicher Verdienstausfall (§§ 249, 252 BGB) — und ein Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen (§ 253 Absatz 2 BGB).
Ist der Verursacher unbekannt oder fehlt der erforderliche Versicherungsschutz, kann ein Anspruch gegen den Entschädigungsfonds in Betracht kommen. Dessen gesetzliche Voraussetzungen und Ausschlüsse müssen gesondert geprüft werden. Die besondere Einschränkung beim Schmerzensgeld auf schwere Fälle betrifft unbekannte Fahrzeuge (§ 12 Absatz 2 PflVG), nicht pauschal jeden Fall fehlender Versicherung.
Der Haken: Ein E-Scooter haftet anders als ein Auto
Hier lohnt ein genauer Blick, damit Sie sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Anders als beim Auto haftet der E-Scooter-Fahrer nicht schon allein wegen der Beteiligung seines Gefährts. Weil ein E-Scooter bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fährt, gilt die strenge Halterhaftung des § 7 StVG für ihn gerade nicht (§ 8 Nummer 1 StVG). Das heißt: Wenn Sie von einem E-Scooter angefahren wurden, müssen Sie zeigen, dass der Fahrer einen Fehler gemacht hat — dass er zu schnell war, auf dem Gehweg fuhr oder nicht aufgepasst hat. Genau deshalb sind Fotos, Zeugen und ein Arztbericht so wertvoll.
Und noch etwas sollten Sie wissen: Hatten Sie am Unfall selbst einen Anteil, kann das Ihren Anspruch mindern (§ 254 BGB) — ganz entfallen lässt es ihn aber selten. Eine Helmpflicht gibt es für E-Scooter übrigens nicht. Ob ein fehlender Helm die Ansprüche im Einzelfall schmälert, ist umstritten und hängt von den Umständen ab; pauschal verlieren Sie Ihr Schmerzensgeld dadurch nicht.
Was Sie direkt nach dem Unfall tun sollten
In den ersten Minuten entscheidet sich oft, wie stark Ihre Position später ist. Diese Schritte helfen:
- Bei Verletzungen die Polizei rufen. Ein Protokoll hält fest, was passiert ist — das trägt später weiter als jede Erinnerung.
- Fotografieren Sie alles — die Unfallstelle, Ihre Verletzungen und vor allem die Versicherungsplakette am E-Scooter. Über sie lässt sich die zuständige Versicherung finden.
- Notieren Sie Zeugen mit Namen und Telefonnummer. Menschen gehen weiter, Erinnerungen verblassen.
- Gehen Sie noch am selben Tag zum Arzt, auch wenn Sie glauben, es sei halb so schlimm. Eine zeitnahe ärztliche Dokumentation erleichtert den Nachweis.
- Schreiben Sie ein kurzes Gedächtnisprotokoll, solange alles frisch ist: Uhrzeit, Ort, Hergang, Wetter.
Warum Sie kein schnelles Angebot unterschreiben sollten
Oft meldet sich die Versicherung von sich aus und bietet zügig eine Summe „zur Erledigung“ an. Das klingt bequem — kann Sie aber teuer zu stehen kommen. Denn manche Folgen einer Verletzung zeigen sich erst Wochen oder Monate später. Wer zu früh zustimmt, gibt spätere Ansprüche meist mit auf.
Soweit die Gegenseite haftet, können erforderliche Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden gehören. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt grundsätzlich erst mit dem Jahresende, wenn der Anspruch entstanden ist und Sie die anspruchsbegründenden Umstände und den Schuldner kennen oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müssten (§ 199 BGB). Weitere Höchstfristen bleiben zu prüfen.
Ob sich in Ihrem Fall ein Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen lassen, hängt von den Einzelheiten ab. Schildern Sie uns Ihre Situation — in einer kostenfreien Ersteinschätzung sagen wir Ihnen, wie Ihre Aussichten stehen und was wir dafür noch brauchen.
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- Wann ist der Unfall passiert?
- Waren Sie schon bei einem Arzt? Wenn ja, was wurde festgestellt?
- Worum geht es aus Ihrer Sicht — und was möchten Sie erreichen?
Gesetze zum Nachlesen
- § 253 BGB — Schmerzensgeld bei Körperverletzung
- § 823 BGB — Schadensersatz, wenn jemand schuldhaft verletzt
- § 249 BGB — was alles zum Schaden gehört
- § 252 BGB — entgangener Verdienst
- § 254 BGB — Mitverschulden
- § 195 BGB — regelmäßige Verjährung von drei Jahren
- § 199 BGB — wann die Verjährung zu laufen beginnt
- § 7 StVG — Halterhaftung des Kraftfahrzeugs
- § 8 StVG — Ausnahme für Fahrzeuge bis 20 km/h
- § 115 VVG — Anspruch direkt gegen die Versicherung
- § 1 PflVG — Versicherungspflicht für Fahrzeughalter
- § 12 PflVG — Entschädigungsfonds, wenn keine Versicherung greift
- § 2 eKFV — Zulassung und Versicherungsplakette für E-Scooter
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