· Fundstellen geprüft am 5. August 2026

ELEMENT-Insolvenz: Versicherungsschutz und offene Forderungen prüfen

Stand: 1. Oktober 2026.

Über das Vermögen der ELEMENT Insurance AG wurde am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet. Viele Versicherte hatten ihre Police über einen Vertriebspartner abgeschlossen und kannten den dahinterstehenden Risikoträger kaum. Für Betroffene sind jetzt der aktuelle Versicherungsschutz und die Behandlung offener Forderungen im Insolvenzverfahren entscheidend.

Das Tückische daran: Viele wissen gar nicht, dass sie überhaupt bei Element versichert waren. Das Unternehmen arbeitete im Hintergrund als sogenannter White-Label-Versicherer — auf der Police stand oft der Name eines bekannten Partners, das Risiko trug aber Element.

Wenn Sie zu den Wartenden gehören, kennen Sie dieses Gefühl: erst der Schaden — der Rohrbruch, das gestohlene Rad, der Haftpflichtfall —, dann die Meldung, dann Monate Stille. Und jetzt der Satz „dieses Jahr nicht“. Das fühlt sich an, als wäre man zweimal bestraft und obendrein vergessen worden. Diese Wut ist berechtigt. Wichtiger ist jetzt aber, dass Sie die zwei, drei Dinge tun, die Ihre Lage wirklich verbessern — und eine Illusion loslassen.

Warum kein Rettungsfonds für Sie einspringt

Die gesetzlichen Sicherungsfonds nach §§ 221 ff. VAG betreffen insbesondere Lebensversicherer und substitutive Krankenversicherer. Für eine gewöhnliche Sachversicherungsforderung darf daraus kein entsprechender Schutz abgeleitet werden. Ob ein Anspruch aus dem Sicherungsvermögen oder als sonstige Insolvenzforderung behandelt wird, muss anhand von Vertrag, Schaden und Verfahrensinformationen geprüft werden. Auszahlungszeitpunkt und Quote lassen sich nicht pauschal zusagen. Für geschädigte Dritte bei Kfz-Haftpflichtfällen gelten besondere Regeln.

Ist Ihr Vertrag beendet und besteht Ersatzschutz?

Nach den Informationen der BaFin endeten die allermeisten ELEMENT-Verträge mit Ablauf des 1. April 2025, einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 16 VVG). Ausnahmen bestehen insbesondere bei Pflichtversicherungen und gegenüber bestimmten angemeldeten Grundpfandrechtsgläubigern. Prüfen Sie Ihre Vertragsmitteilungen und ob lückenlos Ersatzschutz besteht. Fortlaufende Abbuchungen beweisen keinen fortbestehenden Versicherungsschutz.

Eine Sonderrolle spielt die Kfz-Haftpflicht. Weil sie Pflicht ist, gelten hier eigene Regeln — und ein Auto ohne gültige Deckung darf ohnehin nicht fahren, neu abschließen war also unumgänglich. Und wenn jemand durch ein bei Element versichertes Fahrzeug geschädigt wurde, steht das Unfallopfer nicht mit leeren Händen da: Dann kann der Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen einspringen (§ 17 PflVG). Im Zweifel sollten Sie das prüfen lassen.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Prüfen Sie beim Insolvenzverwalter, ob und wie Ihre Forderung anzumelden ist. Das betrifft offene Versicherungsleistungen und gegebenenfalls zu erstattende Beiträge. Maßgeblich sind Ihre Vertragsdaten und die aktuellen Verfahrenshinweise unter element-insolvenz.de. Eine versäumte Anmeldefrist bedeutet nicht zwangsläufig den Verlust der Forderung; nachträgliche Anmeldungen können möglich sein und zusätzliche Kosten auslösen (§§ 174, 177 InsO).

Sichern Sie außerdem Ihre Unterlagen: Police, Schadenmeldung, Schriftwechsel und Zahlungsnachweise. Und suchen Sie in alten Verträgen im Kleingedruckten nach dem Namen „Element“ — wegen des White-Label-Modells ist er leicht zu übersehen. Ob darüber hinaus jemand für Ihren Ausfall geradestehen muss — etwa wenn ein Vermittler Ihnen ausdrücklich zu Element geraten hat —, hängt vom Einzelfall ab (§§ 61, 63 VVG). Die Insolvenz allein genügt dafür nicht; prüfen lässt es sich trotzdem.

Ob sich in Ihrem Fall mehr holen lässt als die reine Insolvenzquote — und wie Sie Ihre Schutzlücke am schnellsten schließen —, hängt an Ihrem konkreten Vertrag und Schaden. Schildern Sie uns Ihre Lage. In einer kostenfreien Ersteinschätzung sagen wir Ihnen, was in Ihrem Fall noch geht.

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  1. Um welche Element-Versicherung ging es bei Ihnen (zum Beispiel Hausrat, Haftpflicht, Kfz, Rechtsschutz)?
  2. Hatten Sie bei Element einen noch offenen Schadensfall?
  3. Wann haben Sie den Schaden bei Element gemeldet?
  4. Haben Sie Ihre Forderung schon beim Insolvenzverwalter angemeldet?
  5. Haben Sie inzwischen einen neuen Versicherungsschutz?
  6. Worum geht es aus Ihrer Sicht — und was ist bisher passiert?

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