· Fundstellen geprüft am 13. Juli 2026

Ein Klick, und der Vertrag ist weg? Was der neue Widerrufsbutton für Sie kann — bei Käufen, Krediten und Versicherungen

Seit heute, dem 19. Juni 2026, gilt eine neue Regel für fast den gesamten Onlinehandel: Wer im Netz einen Vertrag anbietet, muss einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Die tagesschau hat am Morgen darüber berichtet, die zuständige Ministerin Stefanie Hubig sprach von einem „echten Gewinn für den Verbraucherschutz“. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wenn ein Vertrag mit einem Klick geschlossen ist, soll er sich auch mit wenigen Klicks wieder auflösen lassen.

Vielleicht kennen Sie das Gefühl: Bestellt ist in dreißig Sekunden, doch das Widerrufen gleicht einer Schnitzeljagd. Die E-Mail-Adresse gut versteckt, das Formular drei Klicks tief, am Ende die Frage, ob die Nachricht überhaupt angekommen ist. Dieser Ärger ist berechtigt — und genau ihn soll der neue Button beenden. Trotzdem lohnt sich ein zweiter Blick. Denn der Button liegt ab sofort nicht nur auf der bestellten Jacke, sondern auch auf Ihrem Online-Kredit und Ihrer online abgeschlossenen Versicherung.

Der Button ändert den Weg — nicht Ihr Recht

Das Wichtigste zuerst: Ihr Widerrufsrecht bleibt, wie es war. Bei online geschlossenen Verträgen haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, um ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (§ 355 BGB). Diese Frist wird durch den Button weder länger noch kürzer. Neu ist nur der Weg: Eine Schaltfläche mit der klaren Aufschrift „Vertrag widerrufen“ muss während der ganzen Frist sichtbar sein (§ 356a BGB). Ein Klick führt zu einer kurzen Seite, auf der Sie nur das Nötigste eintragen — Ihren Namen und die Angaben, mit denen sich Ihr Vertrag zuordnen lässt. Danach bestätigen Sie den Widerruf. Der Anbieter muss Ihnen sofort eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit schicken.

Nicht alles lässt sich widerrufen

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass jetzt alles zurückgeht. Das stimmt nicht. Für einige Verträge gibt es kein Widerrufsrecht (§ 312g Absatz 2 BGB) — zum Beispiel bei Waren, die eigens für Sie angefertigt wurden, bei versiegelten Hygieneartikeln, deren Siegel Sie geöffnet haben, oder bei schnell verderblicher Ware. Auch für ein gebuchtes Hotel, einen Mietwagen oder ein Konzertticket zu einem festen Termin gilt kein freies Widerrufsrecht. Und wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass eine Dienstleistung sofort startet, kann Ihr Recht mit der vollständigen Erledigung erlöschen (§ 356 BGB). Wer das weiß, klickt nicht in falscher Sicherheit — und ärgert sich hinterher nicht.

Bei Krediten und Versicherungen geht es um viel Geld

Richtig wichtig wird der Button dort, wo größere Summen im Spiel sind. Haben Sie einen Kauf über einen Kredit finanziert und widerrufen den Kaufvertrag, sind Sie auch an den verbundenen Kreditvertrag nicht mehr gebunden — und umgekehrt (§ 358 BGB). Ein Klick kann also zwei Verträge auf einmal beenden. Das ist ein starkes Recht, will aber mit Bedacht genutzt werden.

Bei Krediten und online abgeschlossenen Versicherungen gilt außerdem eine Besonderheit: Die 14 Tage beginnen erst zu laufen, wenn Sie korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden (§ 356b BGB, § 8 VVG). War diese Belehrung fehlerhaft oder fehlte sie ganz, kann die Frist im Einzelfall noch gar nicht abgelaufen sein — bei Versicherungen entfällt dann sogar die sonst geltende Höchstgrenze von einem Jahr und 14 Tagen (§ 8 VVG). Für Immobilienkredite gibt es diese Höchstgrenze allerdings fest (§ 356b BGB). Ob sich bei Ihrem Vertrag noch etwas bewegen lässt, hängt an den Details — pauschal lässt sich das nicht sagen. Bei teuren Verträgen lohnt der genaue Blick aber fast immer.

Was Sie beim Klick beachten sollten

Wenn Sie den Button nutzen, machen Sie zwei einfache Dinge. Speichern oder fotografieren Sie die Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit — sie ist Ihr Beweis, dass Sie rechtzeitig widerrufen haben (§ 356a BGB). Und notieren Sie sich, wann Ihre 14 Tage begonnen haben. Bei einem finanzierten Kauf oder einer teuren Police widerrufen Sie besser nicht im Vorbeigehen.

„Der Button macht das Widerrufen leicht — aber leicht heißt nicht immer richtig“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Müller. „Bei der Jacke klicken Sie einfach. Beim Kredit schauen Sie vorher, was mit dem gekauften Auto passiert. Ein Klick weniger in Eile spart oft den größten Ärger.“

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Widerruf noch möglich ist oder was ein Klick bei Ihrem finanzierten Kauf auslöst? In einer kostenfreien Ersteinschätzung sortieren wir Ihre Lage. Sie bekommen schwarz auf weiß, was für Ihren Vertrag gilt — und was wir gegebenenfalls noch brauchen, um abschließend zu antworten. So entscheiden Sie in Ruhe, bevor eine Frist abläuft.

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  1. Wann haben Sie den Vertrag geschlossen oder die Ware erhalten?
  2. Um was für einen Vertrag geht es?
  3. Was für ein Vertrag ist es vor allem?
  4. Haben Sie schon widerrufen oder auf einen Widerrufsbutton geklickt?
  5. Wurde der Kauf über einen Kredit oder eine Finanzierung bezahlt?
  6. Worum geht es Ihnen — Geld zurück, raus aus dem Vertrag, oder nur wissen, ob es noch geht?

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