Alkohol oder Drogen am Steuer: was jetzt auf Sie zukommt

Die Kontrolle, der Test, vielleicht wurde der Führerschein gleich einbehalten — und jetzt die Frage: Was bedeutet das für mich? Die Antwort hängt an einer frühen Weiche: Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Hier finden Sie die Grenzwerte, den Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug — und was Sie jetzt tun (und lassen) sollten.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Zwei Wege: Ab 0,5 Promille oder ab 3,5 ng/ml THC ist es eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) — Bußgeld plus in der Regel Fahrverbot. Wer fahruntüchtig ist, begeht eine Straftat (§ 316 StGB).
  • Bei einer Straftat kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen (§ 69 StGB) — das ist mehr als ein Fahrverbot: Sie müssen sie neu beantragen, oft mit MPU.
  • MPU bei Alkohol: ab 1,6 Promille im Blut oder 0,8 mg/l in der Atemluft — oder bei Wiederholung — ordnet die Behörde sie an (§ 13 FeV). Für Cannabis gibt es eine eigene Regel (§ 13a FeV).
  • Probezeit oder unter 21: Für Sie gilt am Steuer ein Alkohol- und Cannabisverbot (§ 24c StVG).
  • Wie immer gilt: Nichts zur Sache sagen, erst die Akte kennen — und mit Abstinenz-Nachweisen früh beginnen, falls eine MPU droht. Die Zeit läuft dann für Sie.

Bußgeld oder Straftat? Die Weiche, an der alles hängt

Unter 1,1 Promille und ohne Auffälligkeiten läuft es meist als Ordnungswidrigkeit: Bußgeld, Punkte, in der Regel ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten (§ 24a, § 25 StVG). Ab 1,1 Promille gilt nach gefestigter Rechtsprechung jeder als fahruntüchtig — dann ist es eine Straftat (§ 316 StGB), auch ohne Fahrfehler. Und schon darunter kann es eine Straftat sein, wenn Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler dazukommen. Kommt eine konkrete Gefährdung von Menschen oder fremden Sachen hinzu, greift § 315c StGB.

Warum die Weiche so wichtig ist: Bei der Ordnungswidrigkeit gibt es ein Fahrverbot — danach bekommen Sie den Führerschein automatisch zurück. Bei der Straftat kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen (§ 69 StGB): Sie erlischt, es läuft eine Sperrfrist, und Sie müssen sie neu beantragen — häufig erst nach bestandener MPU. Zwischen beiden Wegen liegen oft Monate Ihres Alltags.

Ihr Alkohol-und-Drogen-Check

Drei Fragen zu Ihrer Lage, sofortige Einordnung, dann die nächsten Schritte. Alles bleibt auf Ihrem Gerät — bis Sie es selbst an den Anwalt schicken. Die Einordnung zeigt allgemeine gesetzliche Regeln; ob sie auf Ihren Fall zutreffen, prüft der Anwalt.

Ihre Lage: die Einordnung

Was liegt bei Ihnen vor?
Worum geht es?
Sind Sie in der Probezeit oder unter 21?

Ihre nächsten Schritte

Vertiefend auf dieser Website: Bußgeldbescheid · Vorladung von der Polizei

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Typische Situationen aus unserer Beratungspraxis — zusammengefasst und ohne Namen:

  • Der Führerschein ist der Arbeitsplatz. Berufskraftfahrer, Außendienst, Schichtarbeit ohne Bus-Anbindung — der drohende Verlust der Fahrerlaubnis trifft die Existenz. Genau dann zählt die Weiche Ordnungswidrigkeit/Straftat doppelt, und jede Verteidigungschance gehört geprüft.
  • Die MPU wirkt wie eine Wand. Anordnung, Fristen, Gutachten, Abstinenz-Belege — viele wissen nicht, wo anfangen. Wer früh und planvoll sammelt (Programme, Termine, Nachweise), verwandelt die Wartezeit in einen Vorteil.
  • „Ich habe doch nur am Wochenende konsumiert.“ THC ist lange nachweisbar — entscheidend ist der gemessene Wert im Blut, nicht das eigene Gefühl beim Fahren. Deshalb: Messwert und Messweg immer prüfen lassen.

Tipp aus der Praxis

Wenn eine MPU absehbar ist: Beginnen Sie sofort mit belegbaren Abstinenz-Nachweisen — nicht erst, wenn die Behörde sie verlangt. Die Programme laufen über Monate, und rückwirkend lässt sich nichts belegen. Früh gestartete Nachweise können den weiteren Verlauf spürbar beeinflussen — die Wartezeit arbeitet dann für Sie.

Grenzwerte und Folgen: die Rechtslage in einfacher Sprache

Ab wann ist es eine Ordnungswidrigkeit?

Bei Alkohol: ab 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft (§ 24a StVG). Bei Cannabis: ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Bei anderen berauschenden Mitteln aus der Gesetzes-Anlage genügt schon der Nachweis im Blutserum. Wichtige Ausnahme: ärztlich verschriebene Medikamente, bestimmungsgemäß eingenommen (§ 24a StVG). Die Folge ist sonst ein Bußgeld — und in der Regel ein Fahrverbot (§ 25 StVG). In der Probezeit und unter 21 gilt zusätzlich: kein Alkohol, kein Cannabis am Steuer (§ 24c StVG).

Ab wann ist es eine Straftat?

Wenn Sie fahruntüchtig sind (§ 316 StGB) — das kann auch fahrlässig geschehen. Nach gefestigter Rechtsprechung gilt bei Alkohol ab 1,1 Promille jeder als fahruntüchtig (BGH, Beschluss vom 28.6.1990 — 4 StR 297/90); darunter kommt es auf Ausfallerscheinungen und Fahrweise an. Gefährden Sie dabei konkret Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert, greift § 315c StGB mit höherer Strafdrohung.

Fahrverbot oder Entzug — was ist der Unterschied?

Das Fahrverbot (ein bis drei Monate, § 25 StVG) ist eine Pause: Der Führerschein wird verwahrt, danach bekommen Sie ihn automatisch zurück. Die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) ist der harte Schnitt: Die Erlaubnis erlischt, das Gericht setzt eine Sperrfrist, und Sie müssen die Fahrerlaubnis danach neu beantragen — bei Alkohol- und Drogenfällen häufig erst nach bestandener MPU. Bei Verurteilungen nach § 316 oder § 315c StGB ist die Entziehung der gesetzliche Regelfall.

Wann kommt die MPU?

Bei Alkohol ordnet die Führerscheinbehörde die medizinisch-psychologische Untersuchung an, wenn Sie mit 1,6 Promille im Blut oder 0,8 mg/l in der Atemluft oder mehr gefahren sind — oder wiederholt unter Alkohol auffällig wurden (§ 13 FeV). Für Cannabis gilt seit der Neuregelung ein eigener Weg: Die MPU kommt insbesondere bei wiederholten Verstößen unter Cannabiseinfluss oder bei Anzeichen von Missbrauch oder Abhängigkeit (§ 13a FeV). Bei anderen Betäubungsmitteln prüft die Behörde Ihre Eignung eigenständig: Schon die Einnahme kann ein ärztliches Gutachten auslösen (§ 14 FeV) — unabhängig davon, wie das Straf- oder Bußgeldverfahren ausgeht.

Was kostet mich das?

Die Ersteinschätzung kostet nichts: Sie schildern die Lage, laden die Schreiben hoch und erfahren, auf welchem Weg Ihr Verfahren läuft und was jetzt zu tun ist. Ehrlich auch bei der Versicherung: Ob eine Rechtsschutzversicherung hier deckt, hängt vom Vorwurf ab — das klären wir, bevor Kosten entstehen. Und vor jedem weiteren Schritt kennen Sie den Preis, schwarz auf weiß.

Wie Sie jetzt auftreten: drei Verhaltens-Regeln

Zu diesem Vorwurf kommt oft Scham — und der Drang, sich zu erklären. „Der gefährlichste Moment ist nicht die Kontrolle — es ist das Erklären danach“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Müller. Seine drei Regeln:

  • 1. Erklären Sie sich niemandem — außer Ihrer Verteidigung. Gut gemeinte Sätze („waren doch nur zwei Bier“, „das war erst nach der Fahrt“) setzen sich fest und lassen sich später kaum korrigieren. Was Sie erinnern, gehört ins Gedächtnisprotokoll für den Anwalt — nicht ins Gespräch mit Polizei, Kollegen oder Nachbarn.
  • 2. Scham ist normal — Schweigen ist trotzdem kein Schuldeingeständnis. Viele reden sich um Kopf und Kragen, weil ihnen das Schweigen unangenehm ist. Halten Sie es aus: Es ist Ihr gutes Recht und die Grundlage jeder Verteidigung.
  • 3. Öffnen Sie jede Post — gerade jetzt. Wer den Umschlag liegen lässt, weil er das Thema nicht sehen will, verliert Fristen, nicht das Problem. Fristen sind hier die härteste Währung.

Häufige Fragen zu Alkohol und Drogen am Steuer

Erstes Mal auffällig — komme ich um das Fahrverbot herum?

Bei einer Alkohol- oder THC-Ordnungswidrigkeit ist das Fahrverbot der gesetzliche Regelfall (§ 24a, § 25 StVG). Ausnahmen sind eng — aber es gibt Stellschrauben: von der Prüfung der Messung bis zum Vier-Monats-Fenster für den Antritt. Was in Ihrem Fall geht, sagen wir Ihnen ehrlich.

Ich hatte Tage vorher konsumiert — zählt das trotzdem?

Bei THC zählt der gemessene Wert im Blutserum (3,5 ng/ml, § 24a StVG) — und THC ist deutlich länger nachweisbar, als die Wirkung anhält. Deshalb lohnt der Blick auf Messwert, Messzeitpunkt und Verfahren.

Der Führerschein wurde sofort einbehalten — was heißt das?

Das deutet meist auf den Verdacht einer Straftat hin und kann eine vorläufige Maßnahme bis zur Entscheidung sein. Jetzt zählt Tempo: nichts zur Sache sagen, Akteneinsicht über den Verteidiger — und klären, ob sich die vorläufige Maßnahme angreifen lässt.

Muss ich zur MPU — und kann man sie „umgehen“?

Ob die MPU kommt, steht im Gesetz (§ 13, § 13a, § 14 FeV) — daran führt bei erfüllten Voraussetzungen kein seriöser Weg vorbei. Was sich steuern lässt: der Zeitpunkt, die Vorbereitung und die Nachweise. Wer früh beginnt, besteht deutlich planbarer.

Ich fahre beruflich — hilft das vor Gericht?

Es kann eine Rolle spielen, ist aber kein Freifahrtschein: Gerade bei Berufskraftfahrern schauen Gerichte genau hin. Umso wichtiger, alle anderen Verteidigungsansätze zu prüfen — von der Messung bis zur Verfahrensweiche.

So geht es weiter

Schildern Sie kurz, was passiert ist, und laden Sie die Schreiben hoch — Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Müller: auf welchem Weg Ihr Verfahren läuft, welche Fristen gelten und was der nächste Schritt ist. Schriftlich, zum Nachlesen.

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