Strafbefehl bekommen: zwei Wochen entscheiden — nutzen Sie sie
Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung — niemand hat Sie angehört, und trotzdem steht da eine Strafe. Das Entscheidende: Er wird erst bestandskräftig, wenn Sie ihn lassen. Zwei Wochen haben Sie Zeit — hier steht, was in dieser Zeit zu prüfen ist und welche Wege es gibt.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Verurteilung ohne Verhandlung: Der Strafbefehl ergeht auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach Aktenlage (§ 407 StPO) — dass Sie nie angehört wurden, ist kein Fehler, sondern das Verfahren.
- Zwei Wochen ab Zustellung können Sie schriftlich Einspruch einlegen (§ 410 StPO). Ohne Einspruch steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.
- Der Einspruch ist steuerbar: Er lässt sich auf einzelne Punkte beschränken — etwa nur auf die Höhe der Tagessätze, wenn Ihr Einkommen falsch geschätzt wurde (§ 410 StPO). Die Zahl der Tagessätze ist dann gesichert; im Beschlussverfahren, dem alle Beteiligten zustimmen müssen, darf auch die Höhe nicht schlechter ausfallen (§ 411 StPO).
- Aber Vorsicht beim vollen Einspruch: In der Hauptverhandlung ist das Gericht an den Strafbefehl nicht gebunden (§ 411 StPO) — es kann auch schlechter ausgehen. Deshalb: erst Akteneinsicht, dann entscheiden.
- Die Vorstrafen-Frage: Eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze kommt in der Regel nicht ins Führungszeugnis, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 BZRG) — Sie dürfen sich dann weiter als unbestraft bezeichnen (§ 53 BZRG). Auch deshalb lohnt der Kampf um die 90er-Grenze.
Die Fristen, die hier wirklich zählen
Einspruch: zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 StPO) — schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat. Das Zustellungsdatum steht meist auf dem gelben Umschlag: aufheben und fotografieren.
Frist verpasst — etwa im Urlaub? Wer ohne Verschulden verhindert war, kann Wiedereinsetzung beantragen (§ 44 StPO) — aber nur binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses, und der Einspruch muss gleich mit nachgeholt werden (§ 45 StPO). Hier zählt jeder Tag. Und: Fehlte im Strafbefehl die Belehrung über den Einspruch, gilt die Versäumung von Gesetzes wegen als unverschuldet (§ 44 StPO).
Zahlen können, nicht müssen: Wer die Geldstrafe nicht auf einmal zahlen kann, dem bewilligt das Gericht Fristen oder Raten (§ 42 StGB). Einfach nicht zahlen ist keine Option: An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe — zwei Tagessätze entsprechen einem Tag (§ 43 StGB).
Ihr Strafbefehl-Check
Nehmen Sie den Strafbefehl zur Hand — drei Fragen, sofortige Einordnung, dann die nächsten Schritte. Alles bleibt auf Ihrem Gerät — bis Sie es selbst an den Anwalt schicken. Die Einordnung zeigt allgemeine gesetzliche Regeln; ob sie auf Ihren Fall zutreffen, prüft der Anwalt.
Ihr Strafbefehl: die Einordnung
Das sagt die Rechtslage zu Ihren Angaben
Allgemeine gesetzliche Regeln, keine Prüfung Ihres Einzelfalls — die Liste aktualisiert sich mit jeder Antwort:
Ihre nächsten Schritte
Vertiefend auf dieser Website: Vorladung von der Polizei · Bußgeldbescheid
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Typische Situationen aus unserer Beratungspraxis — zusammengefasst und ohne Namen. „Zwei Wochen sind genug Zeit — aber nur, wenn man am ersten Tag anfängt und nicht am dreizehnten“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Müller:
- Der Strafbefehl kommt aus heiterem Himmel. Nie vernommen, nie angehört — und plötzlich eine Verurteilung im Briefkasten. Genau so ist das Verfahren gebaut: Das Gericht entscheidet nach Aktenlage, ohne Sie zu hören (§ 407 StPO). Ihre Sicht kommt erst durch den Einspruch ins Verfahren.
- Die Tagessatzhöhe passt hinten und vorne nicht. Das Gericht darf Ihr Einkommen schätzen (§ 40 StGB) — und geschätzt wird oft zu hoch: Teilzeit, Unterhaltspflichten oder Arbeitslosigkeit tauchen in der Akte nicht auf. Aus 40 Tagessätzen à 60 Euro werden mit echten Zahlen schnell 40 à 25 Euro — beim beschränkten Einspruch ohne Risiko bei der Tagessatz-Zahl.
- Zugestellt, während Sie im Urlaub waren. Der gelbe Umschlag lag drei Wochen im Briefkasten, die Frist ist um. Dann bleibt die Wiedereinsetzung (§§ 44, 45 StPO) — aber nur eine Woche ab Rückkehr, mit Nachweisen. Das ist ein Notausgang, kein bequemer Weg: sofort handeln.
Tipp aus der Praxis
Der Einspruch lässt sich fristwahrend einlegen und nach der Akteneinsicht wieder zurücknehmen — vor Beginn der Hauptverhandlung jederzeit, danach nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 411, § 303 StPO). So sichern Sie sich die zwei Wochen, ohne sich festzulegen: Erst sehen, was in der Akte steht, dann entscheiden, ob sich der Kampf lohnt.
Ihre Entscheidung, Ihre Rechte: die Rechtslage in einfacher Sprache
Was ist ein Strafbefehl — und warum wurde ich nie angehört?
Der Strafbefehl ist das schriftliche Schnellverfahren des Strafrechts: Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn, das Gericht erlässt ihn nach Aktenlage — ohne Hauptverhandlung und ohne Sie vorher anzuhören (§ 407 StPO). Festgesetzt werden können vor allem Geldstrafe, Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperre; eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ist nur in engen Sonderfällen möglich. Der Strafbefehl muss den Vorwurf, die Beweismittel und die Rechtsfolgen genau bezeichnen (§ 409 StPO) — schon daran lässt sich manches prüfen.
Die zwei Wochen — und was passiert, wenn Sie nichts tun
Ohne rechtzeitigen Einspruch steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 StPO): Die Strafe wird vollstreckt, die Verurteilung wird ins Bundeszentralregister eingetragen, ein festgesetztes Fahrverbot wird wirksam, sobald der Führerschein nach der Rechtskraft in amtliche Verwahrung kommt — spätestens einen Monat nach Rechtskraft (§ 44 StGB). Der Einspruch braucht keine Begründung — ein Satz genügt; einzulegen ist er schriftlich beim erlassenden Gericht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 410 StPO).
Voller Einspruch: Chance mit Risiko
Nach dem Einspruch kommt es zur Hauptverhandlung — und dort ist das Gericht an den Strafbefehl nicht gebunden (§ 411 StPO): Es kann freisprechen, milder urteilen, aber auch strenger. Deshalb gehört vor die Entscheidung die Akteneinsicht durch den Verteidiger: Was ist die Beweislage wirklich? Der Einspruch kann zurückgenommen werden — vor Beginn der Hauptverhandlung jederzeit, danach nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 411, § 303 StPO) — und in der Verhandlung können Sie sich durch den Verteidiger vertreten lassen, statt selbst zu erscheinen (§ 411 StPO).
Der beschränkte Einspruch: das unterschätzte Werkzeug
Der Einspruch lässt sich auf einzelne Beschwerdepunkte beschränken (§ 410 StPO) — praktisch am wichtigsten: nur auf die Höhe der Tagessätze. Die Zahl der Tagessätze (die Schwere der Strafe) bleibt dann unangetastet, gestritten wird allein über Ihr wirkliches Einkommen. Darüber kann das Gericht mit Zustimmung aller sogar ohne Verhandlung im Beschlusswege entscheiden — und darf dabei nicht zu Ihrem Nachteil vom Strafbefehl abweichen (§ 411 StPO). Wenn der Vorwurf im Kern stimmt, aber das Einkommen falsch geschätzt ist, holt dieser Weg oft mehrere Tausend Euro heraus — mit deutlich kleinerem Risiko als der volle Einspruch: Die Zahl der Tagessätze steht fest. Nur wenn es statt des Beschlusswegs doch zur Verhandlung über die Höhe kommt, kann auch sie steigen (§ 411 StPO) — auch diese Abwägung gehört in die Prüfung.
Bin ich jetzt vorbestraft?
Zwei Register, zwei Antworten: Ins Bundeszentralregister kommt jede Verurteilung. Ins Führungszeugnis — das, was Arbeitgeber sehen — kommt eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze in der Regel nicht, solange im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 BZRG) — auch eine frühere Geldstrafe zählt dabei mit, selbst wenn sie im Führungszeugnis nie aufgetaucht ist. Dann dürfen Sie sich auch weiterhin als unbestraft bezeichnen (§ 53 BZRG). Deshalb ist die Grenze von 90 Tagessätzen in der Verteidigung so wichtig — und ein Grund mehr, die Zahl der Tagessätze nicht ungeprüft zu akzeptieren.
Tagessätze verstehen — und was bei Zahlungsproblemen gilt
Die Geldstrafe hat zwei Stellschrauben (§ 40 StGB): Die Zahl der Tagessätze (fünf bis 360) misst die Schwere der Tat, die Höhe eines Tagessatzes Ihr durchschnittliches Netto-Einkommen pro Tag — wobei das Gericht schätzen darf, wenn Angaben fehlen. Wer nicht auf einmal zahlen kann, bekommt Zahlungsfristen oder Raten (§ 42 StGB). Gar nicht zahlen geht schief: An die Stelle der uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe — zwei Tagessätze entsprechen einem Tag Haft (§ 43 StGB).
Lohnt sich das — und was kostet es?
Die Ersteinschätzung kostet nichts: Sie erfahren, ob der Vorwurf und die Beweislage den Strafbefehl tragen, ob die Tagessatzhöhe zu Ihrem Einkommen passt und welcher Weg — voller Einspruch, beschränkter Einspruch oder Hinnehmen — in Ihrer Lage der klügste ist. Zur Ehrlichkeit gehört auch das: Manchmal ist der Strafbefehl das mildeste realistische Ergebnis, und der beste Rat lautet, ihn anzunehmen. Gerade bei falsch geschätztem Einkommen oder der 90-Tagessätze-Grenze steht dem überschaubaren Aufwand aber oft ein sehr konkreter Gewinn gegenüber — in Euro und im Führungszeugnis. Je nach Police deckt die Rechtsschutzversicherung die Verteidigung; das prüfen wir kostenfrei mit.
Häufige Fragen zum Strafbefehl
Warum wurde ich nie vernommen oder angehört?
Weil das Gesetz es so vorsieht: Das Gericht entscheidet im Strafbefehlsverfahren nach Aktenlage, eine vorherige Anhörung ist nicht erforderlich (§ 407 StPO). Was wie ein Fehler wirkt, ist der Normalfall — Ihre Sicht bringt erst der Einspruch ins Verfahren.
Gilt der Strafbefehl als Vorstrafe?
Er wird im Bundeszentralregister eingetragen. Für das Führungszeugnis — das, was Arbeitgeber verlangen — gilt: Eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze erscheint dort in der Regel nicht, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 BZRG), und Sie dürfen sich als unbestraft bezeichnen (§ 53 BZRG). Ab 91 Tagessätzen kippt das — deshalb wird um diese Grenze gekämpft.
Kann es durch den Einspruch schlimmer werden?
Beim vollen Einspruch ja: In der Hauptverhandlung ist das Gericht an den Strafbefehl nicht gebunden (§ 411 StPO). Beim Einspruch, der auf die Tagessatzhöhe beschränkt ist, steht die Zahl der Tagessätze fest — und im Beschlussverfahren, dem Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Sie zustimmen müssen, darf auch die Höhe nicht schlechter ausfallen (§ 411 StPO). Kommt es stattdessen zur Verhandlung über die Höhe, kann das Gericht dort auch nach oben abweichen. Genau deshalb gehört die Wahl des Weges in die anwaltliche Prüfung nach Akteneinsicht.
Muss ich zur Verhandlung, wenn ich Einspruch einlege?
Nicht zwingend persönlich: Sie können sich in der Hauptverhandlung durch einen Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht vertreten lassen (§ 411 StPO). Aber Vorsicht: Erscheinen weder Sie noch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht, wird der Einspruch verworfen und der Strafbefehl rechtskräftig (§ 412 StPO) — der Termin darf also nie einfach ausfallen, und das Gericht kann Ihr persönliches Erscheinen auch anordnen. Zeigt die Akteneinsicht, dass sich der Kampf nicht lohnt, lässt sich der Einspruch vor Beginn der Hauptverhandlung jederzeit zurücknehmen.
Ich war im Urlaub — die zwei Wochen sind vorbei. Ist alles verloren?
Nicht unbedingt: Wer ohne eigenes Verschulden an der Frist gehindert war, kann Wiedereinsetzung beantragen (§ 44 StPO) — binnen einer Woche, nachdem das Hindernis weggefallen ist, mit Glaubhaftmachung (etwa Buchungsbelegen) und gleichzeitigem Einspruch (§ 45 StPO). Das Zeitfenster ist klein: sofort handeln, nicht erst sortieren.
Ich kann die Geldstrafe nicht bezahlen — was passiert?
Sprechen Sie es aktiv an, statt es auszusitzen: Das Gericht bewilligt Zahlungsfristen oder Raten, wenn die sofortige Zahlung unzumutbar ist (§ 42 StGB). Bleibt die Geldstrafe dagegen uneinbringlich, droht Ersatzfreiheitsstrafe — zwei Tagessätze entsprechen einem Tag (§ 43 StGB). Den Ratenantrag formulieren wir für Sie mit.
So geht es weiter
Laden Sie den Strafbefehl hoch und beantworten Sie ein paar kurze Fragen — Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Müller: ob Einspruch, beschränkter Einspruch oder Annehmen in Ihrer Lage der klügste Weg ist und was auf dem Spiel steht. Schriftlich, zum Nachlesen — und die Frist behalten wir dabei im Blick.
Meinen Strafbefehl prüfen lassenKostenfrei · 5–8 kurze Fragen · vertraulich, auch wenn kein Mandat entsteht
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