· Fundstellen geprüft am 1. September 2026

PKV-Beitragserhöhung: Begründung, Tarifwechsel und Fristen prüfen

Stand: 1. Oktober 2026.

Eine angekündigte Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung ist Anlass, Begründung, Tarif und Handlungsoptionen zu prüfen. Entscheidend sind das konkrete Schreiben, seine Anlagen und der Zugangstag. Ein hoher Beitrag allein beweist noch keine unwirksame Erhöhung.

Der Moment, in dem man den Brief aufmacht, ist unangenehm. Da steht eine neue, höhere Zahl — oft zweistellig im Monat, manchmal deutlich mehr — und dazu ein Absatz in Versicherungsdeutsch, den kaum jemand zu Ende liest. Das Gefühl dahinter kennen viele: Man ist dem Ganzen ausgeliefert. Der Beitrag steigt, man zahlt, fertig. Genau dieses Gefühl trügt.

Darf die Versicherung den Beitrag einfach erhöhen?

Erhöhen darf sie — aber nur unter Bedingungen. Eine private Krankenversicherung darf den Beitrag nur anpassen, wenn sich bestimmte Rechnungsgrundlagen dauerhaft verändert haben: die Ausgaben für Leistungen oder die Lebenserwartung der Versicherten. Und ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen (§ 203 Abs. 2 VVG). So weit die eine Seite.

Der Versicherer muss die maßgeblichen Gründe einer Anpassung mitteilen (§ 203 Absatz 5 VVG). Daraus muss insbesondere hervorgehen, welche Rechnungsgrundlage die Anpassung ausgelöst hat. Fehlt eine ausreichende Mitteilung, können Rückforderungsansprüche bestehen. Nicht jede knappe oder schwer verständliche Begründung ist aber unwirksam; Schreiben und Anlagen sind zusammen zu beurteilen.

Sollten Sie jetzt kündigen?

Kündigen Sie nicht vorschnell. Bei einer Beitragserhöhung besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht binnen zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung, bezogen auf den Wirksamkeitszeitpunkt (§ 205 Absatz 4 VVG). Eine ordentliche Kündigung ist regelmäßig mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres möglich; dieses muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Mindestversicherungsdauer und Vertragsbedingungen sind zu prüfen. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer kann eine neue Gesundheitsprüfung anfallen. Alterungsrückstellungen sind je nach Vertragsbeginn und Wechselkonstellation nur teilweise übertragbar. Bei einer Pflichtversicherung ist der Nachweis anschließender Absicherung erforderlich (§ 205 Absatz 6 VVG).

Eine weitere Option ist der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG. Bei gleichartigem Versicherungsschutz sind erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen anzurechnen. Für Mehrleistungen können eine Risikoprüfung, Zuschläge oder Ausschlüsse relevant werden. Prüfen Sie deshalb neben dem Beitrag auch Selbstbehalt, Leistungsumfang und langfristige Folgen.

Was Sie jetzt tun können

Werfen Sie das Erhöhungsschreiben nicht weg — es ist Ihr wichtigstes Papier, samt Anlagen und dem Umschlag mit dem Zugangsdatum. Notieren Sie, wann es angekommen ist; daran hängen die Fristen. Zahlen Sie den neuen Beitrag zunächst weiter, damit Ihr Schutz lückenlos bleibt — zurückfordern lässt sich später noch, aber nicht endlos: Solche Ansprüche verjähren, und eine spätere, wirksam begründete Erhöhung beendet die Rückforderung für die Zeit danach. Und lassen Sie die Begründung prüfen, bevor Sie kündigen oder wechseln. Oft geht es nicht nur um die letzte Erhöhung, sondern um mehrere Anpassungen der vergangenen Jahre.

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  1. Wann ist das Erhöhungsschreiben bei Ihnen eingegangen?
  2. Wie heißt Ihre private Krankenversicherung?
  3. Um wie viel steigt Ihr Monatsbeitrag?
  4. Nennt das Schreiben einen Grund für die Erhöhung?
  5. Haben Sie schon reagiert — gekündigt oder widersprochen?
  6. Seit wann sind Sie in diesem Tarif, und gab es frühere Erhöhungen?

Wie Sie eine Erhöhung Schritt für Schritt prüfen, welche Fristen gelten und wie Sie zu viel gezahlte Beiträge zurückholen, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber PKV-Beitragserhöhung: Wenn die Begründung fehlt, können Sie Geld zurückfordern.

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