· Fundstellen geprüft am 13. Juli 2026
Die Miete soll steigen — und im Bundestag wird über eine Reform gestritten: Was Ihr Vermieter jetzt schon darf (und was nicht)
Erst die Schlagzeilen, dann der Brief. Seit Wochen wird über Mieten gestritten: Ende April hat das Bundeskabinett eine Mietrechtsreform auf den Weg gebracht (Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026), die gerade Bundesrat und Bundestag beschäftigt. Geplant ist unter anderem, Indexmieten stärker zu deckeln. Doch während in Berlin noch verhandelt wird, liegt bei vielen längst das eigene Schreiben im Briefkasten: „Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete“.
Das Frühjahr ist die klassische Zeit dafür. Und der Moment, in dem man den Umschlag öffnet, fühlt sich oft gleich an: erst ein Schreck, dann das Gefühl, keine Wahl zu haben. Zahlen, sonst gibt es Ärger — vielleicht sogar die Kündigung. Dieses Gefühl ist verständlich. Es stimmt nur nicht.
Ein Erhöhungsschreiben ist eine Bitte, kein Vollzug
Der wichtigste Satz zuerst: Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gilt nicht automatisch. Ihr Vermieter verlangt Ihre Zustimmung — er setzt die neue Miete nicht einfach fest (§ 558 BGB). Solange Sie nicht zustimmen, bleibt es bei der alten Miete. Und Sie haben Zeit zum Prüfen: bis zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens (§ 558b BGB). Kommt der Brief im Mai an, läuft die Frist bis Ende Juli. Erst danach könnte der Vermieter überhaupt auf Zustimmung klagen — nicht früher.
Und er darf nicht beliebig viel verlangen. Drei Grenzen muss er einhalten:
- Zeit: Die Miete muss seit mindestens 15 Monaten unverändert sein, und seit der letzten Erhöhung muss ein Jahr vergangen sein (§ 558 Abs. 1 BGB).
- Höhe: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen — in vielen angespannten Städten sogar nur um 15 Prozent (Kappungsgrenze, § 558 Abs. 3 BGB).
- Begründung: Das Schreiben muss in Textform kommen und belegen, warum die neue Miete ortsüblich ist — meist über den Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder drei vergleichbare Wohnungen (§ 558a BGB).
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist das Verlangen oft unwirksam — und Sie schulden die Erhöhung nicht. Gerade an der Begründung scheitern viele Schreiben.
Ein wichtiger Vorbehalt: Das gilt für die normale Erhöhung auf die Vergleichsmiete. Haben Sie im Vertrag eine Index- oder Staffelmiete vereinbart, gelten andere Regeln — dann steigt die Miete nach der Vereinbarung, ohne dass Sie extra zustimmen müssen. Und eine Erhöhung nach einer Modernisierung folgt wieder eigenen Regeln. Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, steht in Ihrem Mietvertrag — das prüfen wir mit Ihnen.
Was Sie jetzt tun — und was besser nicht
Unterschreiben Sie nichts sofort, nur damit Ruhe ist. Eine Unterschrift ist Ihre Zustimmung — und die bekommen Sie danach kaum wieder aus der Welt. Sagen Sie auch nebenbei nichts zu; ein „ja, ist in Ordnung“ kann schon reichen. Heben Sie den Umschlag auf und notieren Sie, wann der Brief kam — von diesem Tag an läuft Ihre Frist.
Und lassen Sie sich vom Ton nicht treiben. Manche Schreiben klingen wie eine Rechnung, mit Betrag und Zahlungsdatum. Das ist Druck, kein Gesetz. Zahlen Sie die erhöhte Miete nicht ungeprüft — wer über Monate widerspruchslos mehr überweist, macht sich das Leben später schwerer.
„Der erste Impuls ist, schnell zu unterschreiben, damit Ruhe ist. Genau das ist der teure Moment“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Müller. „Ein Brief, der Geld will, hat es selten so eilig, wie er tut.“
Bei einer Erhöhung geht es schnell um mehrere hundert Euro im Jahr — und das oft über Jahre. Das ist genau die Art Fall, bei der sich ein nüchterner Blick lohnt, bevor Sie zustimmen. In unserer kostenlosen Ersteinschätzung sagen wir Ihnen, ob Ihr Schreiben die Grenzen einhält — und was wir noch brauchen, um abschließend zu antworten. Dafür müssen Sie nie in eine Kanzlei kommen.
Ihre Angaben — direkt als Anfrage an uns
Optional: Beantworten Sie, was auf Sie zutrifft — mit einem Klick geht Ihre Schilderung als Anfrage an den Anwalt.
- Wann ist Ihnen das Erhöhungsschreiben zugegangen?
- Um wie viel soll die Miete steigen (von … auf … Euro im Monat)?
- Wann wurde Ihre Miete zuletzt erhöht — und was macht Ihnen Sorgen?
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