· Fundstellen geprüft am 13. Juli 2026
Neuer Schufa-Score ab 17. März: endlich kostenlos einsehbar – und was Sie tun können, wenn ein Eintrag nicht stimmt
Millionen Menschen in Deutschland haben einen Schufa-Eintrag – aber kaum jemand weiß, was genau dort steht. Das ändert sich diese Woche. Am morgigen Dienstag, dem 17. März 2026, startet die Schufa ihren neuen Score. Sie können ihn ab dann kostenlos und dauerhaft in einem Online-Account einsehen – mit zwölf klar benannten Kriterien statt der alten, undurchsichtigen Prozentzahl.
Das ist eine gute Nachricht. Zum ersten Mal sehen Sie schwarz auf weiß, welche Daten Ihre Kreditwürdigkeit bestimmen. Und genau deshalb werden in den nächsten Wochen viele Menschen etwas entdecken, das sie beunruhigt: einen Eintrag, der nicht stimmt.
Warum ein falscher Eintrag mehr kostet als ein schlechter Tag
Ein falscher Negativ-Eintrag ist kein Schönheitsfehler. Er entscheidet mit darüber, ob Sie einen Kredit bekommen, eine Wohnung mieten können oder einen Handyvertrag abschließen dürfen. Wer deswegen eine Absage bekommt, fühlt sich oft machtlos – als stünde da ein Urteil, gegen das man nichts tun kann.
Dieses Gefühl täuscht. Ein Schufa-Eintrag ist keine Behörden-Entscheidung. Es ist eine gespeicherte Information eines privaten Unternehmens. Und über Ihre Daten haben Sie Rechte – auch wenn die Auskunftei am längeren Hebel zu sitzen scheint.
Welche Einträge häufig falsch sind
Einige Fälle tauchen immer wieder auf:
- Eine Rechnung, die längst bezahlt ist, steht noch als offen.
- Eine Forderung, die Sie nie anerkannt haben und die Sie bestreiten.
- Ein Eintrag, der zu einer anderen Person gehört – eine Verwechslung.
- Ein alter Eintrag, der längst hätte gelöscht werden müssen.
Gerade streitige Forderungen haben in vielen Fällen nichts in der Bewertung zu suchen. Eine Auskunftei darf eine offene Forderung nur unter engen Voraussetzungen berücksichtigen – etwa, wenn sie tituliert ist oder Sie sie ausdrücklich anerkannt haben (§ 31 BDSG). Die bloße Behauptung eines Inkasso-Dienstes reicht dafür nicht.
Welche Rechte Sie haben, wenn etwas nicht stimmt
Sie müssen einen falschen Eintrag nicht hinnehmen. Das Datenschutzrecht gibt Ihnen drei konkrete Werkzeuge:
- Auskunft: Sie dürfen wissen, welche Daten gespeichert sind und woher sie stammen (Art. 15 DSGVO). Der neue kostenlose Account macht das ab dem 17. März einfacher – bisher gab es die vollständige Datenkopie nur einmal im Jahr.
- Berichtigung: Ist ein Eintrag falsch, müssen die Daten „unverzüglich“ korrigiert werden (Art. 16 DSGVO).
- Löschung: Wurde ein Eintrag ohne Rechtsgrundlage gespeichert oder ist er nicht mehr nötig, können Sie die Löschung verlangen (Art. 17 DSGVO).
Und es gibt eine Frist – aber sie gilt für die Schufa, nicht für Sie: Auf Ihren Antrag muss die Auskunftei grundsätzlich innerhalb eines Monats reagieren (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Nur bei besonders komplexen Fällen darf sie diese Frist verlängern – und muss Ihnen das dann mitteilen.
Wer durch einen falschen Eintrag echten Schaden erleidet, kann unter Umständen sogar Geld verlangen. In einem Fall einer Personenverwechslung sprach das Oberlandesgericht Köln einem Betroffenen 2.000 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden zu – dazu die vorgerichtlichen Anwaltskosten (OLG Köln, Urteil vom 25.04.2024 – 15 U 204/22). Das ist kein Automatismus. Es zeigt aber: Ein falscher Eintrag muss für die Auskunftei nicht folgenlos bleiben.
Was Sie jetzt konkret tun können
Panik ist der schlechteste Ratgeber, Nichtstun der zweitschlechteste. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Sehen Sie ab dem 17. März in Ihren kostenlosen Schufa-Account und prüfen Sie jeden Eintrag einzeln.
- Machen Sie von einem falschen Eintrag einen Screenshot oder Ausdruck – mit Datum. So haben Sie einen Beleg, falls sich der Eintrag später ändert.
- Widersprechen Sie schriftlich, nicht am Telefon. Ein Anruf lässt sich später schwer beweisen; ein Brief oder eine E-Mail bleibt nachlesbar.
- Zahlen Sie eine bestrittene Forderung nicht einfach, damit „endlich Ruhe ist“. Eine Zahlung kann als Anerkenntnis gewertet werden – und schwächt Ihre Position.
„Die meisten schauen erst in ihre Schufa, wenn der Kredit schon abgelehnt ist“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Müller. „Der bessere Zeitpunkt ist der Dienstag, an dem es nichts kostet – und nicht der Tag, an dem Sie das Geld dringend brauchen.“
Wenn die Auskunftei oder das Inkasso-Unternehmen mauert, obwohl der Eintrag erkennbar falsch ist, lohnt sich anwaltliche Hilfe. Häufig genügt ein sauber begründetes Schreiben mit Fristsetzung, damit sich etwas bewegt. Steckt hinter dem Eintrag eine Inkasso-Forderung, die Sie für unberechtigt halten, prüfen Sie diese, bevor Sie irgendetwas unterschreiben oder zahlen.
Ihre Angaben – direkt als Anfrage an uns
Optional: Was auf Sie zutrifft – mit einem Klick geht Ihre Schilderung an den Anwalt.
- Was steht in dem Schufa-Eintrag, der aus Ihrer Sicht nicht stimmt?
- Von wem stammt der Eintrag (Bank, Inkasso, Mobilfunk, Onlineshop)?
- Seit wann steht der Eintrag ungefähr in Ihrer Schufa?
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