· Fundstellen geprüft am 13. Juli 2026

Hitzerekord über Deutschland — und Sie schwitzen im Büro oder auf dem Bau: Gibt es ein Recht auf Hitzefrei, und bleibt Ihr Lohn, wenn der Chef früher Schluss macht?

In der letzten Juniwoche 2026 stand Deutschland unter einer Rekord-Hitze. Der Deutsche Wetterdienst meldete Werte über 41 Grad, in Saarbrücken wurde ein neuer Hitzerekord gemessen. Auf der A7 wölbte sich die Fahrbahn in der Hitze auf, ganze Abschnitte mussten gesperrt werden. Und während viele ans Freibad denken, sitzen Millionen Menschen bei genau dieser Hitze an ihrem Arbeitsplatz — im aufgeheizten Büro unterm Dach, in der Lagerhalle, in der Küche, auf dem Gerüst.

Wenn der Schweiß läuft, der Kopf dröhnt und die Konzentration weg ist, kommt irgendwann der Gedanke: Muss ich das eigentlich aushalten? Darf mein Chef mich bei 38 Grad einfach weiterarbeiten lassen? Und die Kollegin, die gestern früher heimgeschickt wurde, fragt sich: Bekomme ich für die ausgefallenen Stunden trotzdem mein Geld? Diese Fragen sind berechtigt. Die gute Nachricht vorweg: Der Hitze am Arbeitsplatz sind Sie nicht rechtlos ausgeliefert.

Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?

Ehrlich gesagt: nein. Ein Recht, bei einer bestimmten Temperatur einfach nach Hause zu gehen, gibt es für Erwachsene nicht — anders als in der Schule. Wer trotzdem einfach geht, riskiert eine Abmahnung. So weit die unbequeme Wahrheit.

Aber das ist nur die halbe Geschichte. Denn Ihr Arbeitgeber muss Sie vor Gefahren für Ihre Gesundheit schützen. Das ist seine Fürsorgepflicht — sie steht seit über hundert Jahren im Gesetz (§ 618 BGB). Konkreter wird es in der Arbeitsstättenverordnung: Er muss die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben, dass Ihre Gesundheit möglichst wenig gefährdet wird (§ 3a ArbStättV). Wie das bei Hitze aussieht, steht in einer technischen Regel dazu, der ASR A3.5. Sie nennt klare Stufen:

  • Ab 26 Grad im Raum soll Ihr Arbeitgeber etwas gegen die Hitze tun.
  • Ab 30 Grad muss er wirksame Maßnahmen ergreifen — zum Beispiel Jalousien schließen, Ventilatoren aufstellen, früh am Morgen lüften, Getränke bereitstellen oder die Arbeitszeit nach vorn verlegen.
  • Ab 35 Grad ist der Raum ohne solche Maßnahmen kein geeigneter Arbeitsplatz mehr.

Diese Stufen gelten für die Temperatur im Raum. Wer draußen arbeitet — auf dem Bau, auf dem Gerüst —, für den zählen andere Schutzmaßnahmen: Sonnenschutz, genug zu trinken, die schwere Arbeit in die kühleren Morgenstunden legen.

Welche Maßnahme er wählt, darf Ihr Arbeitgeber weitgehend selbst entscheiden. Einen Anspruch auf genau eine Klimaanlage haben Sie also nicht. Untätig bleiben darf er aber nicht — erst recht nicht, wenn Sie ihn auf die Hitze hinweisen.

Der Chef schickt Sie früher heim — bleibt Ihr Lohn?

Viele Betriebe machen bei extremer Hitze früher Schluss. Dann taucht sofort die Angst auf: Wird mir das vom Lohn abgezogen? In aller Regel nicht. Entscheidet Ihr Arbeitgeber, dass wegen der Hitze nicht mehr sinnvoll oder sicher gearbeitet werden kann, dann trägt er das Risiko für diesen Arbeitsausfall. Ihr Lohn läuft weiter, und die ausgefallenen Stunden müssen Sie nicht nacharbeiten (§ 615 Satz 3 BGB). Denn der Ausfall kommt aus seinem Betrieb — und die Hitze im Betrieb gehört dazu. Anders kann es nur sein, wenn Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag für solche Fälle eine eigene Regel enthält.

Umgekehrt darf Ihr Chef die Arbeit auch anders einteilen. Er kann anordnen, dass Sie früher anfangen, solange es noch kühl ist, oder die Pausen anders legen (§ 106 GewO). Dabei muss er aber Rücksicht auf Sie nehmen — auf Ihre Gesundheit und zum Beispiel darauf, wie Sie zur Arbeit kommen.

Was Sie in der Hitze konkret tun können

Bevor Sie mit sich hadern, sprechen Sie Ihren Vorgesetzten an — am besten nicht nur mündlich. Schildern Sie kurz und sachlich, wie warm es an Ihrem Platz ist und wie es Ihnen damit geht. Bitten Sie um Abhilfe und halten Sie das schriftlich fest, mit einer kurzen Mail oder Nachricht. Schwarz auf weiß lässt sich später nicht abstreiten, dass Sie Bescheid gesagt haben.

Messen und notieren Sie ruhig die Temperatur an Ihrem Arbeitsplatz, mit Datum und Uhrzeit. Schreiben Sie auf, wenn Ihnen schwindelig oder übel wird. Diese Notizen sind Ihr Beweis, falls es später Streit gibt.

Und wenn es wirklich gefährlich wird — Kreislauf am Limit, ein drohender Kollaps, dazu vielleicht eine Vorerkrankung oder eine Schwangerschaft? Dann kann ein Punkt kommen, an dem Sie die Arbeit vorübergehend verweigern dürfen, weil Ihr Arbeitgeber seine Schutzpflicht verletzt. Das ist aber das letzte Mittel und heikel: Schätzen Sie die Lage falsch ein, droht Ärger bis zur Kündigung. Lassen Sie diesen Schritt vorher prüfen, statt ihn im Alleingang zu gehen.

„Gehen Sie nicht einfach wortlos nach Hause — sagen Sie es, und sagen Sie es schriftlich“, empfiehlt Rechtsanwalt Sebastian Müller. „Wer die Hitze meldet und um Abhilfe bittet, steht am Ende meist besser da als der, der heimlich verschwindet.“

Zusammengefasst: Ein Recht auf Hitzefrei haben Sie nicht. Aber Ihr Arbeitgeber muss Sie schützen, und Ihr Lohn ist in aller Regel sicher, wenn er Sie wegen der Hitze früher heimschickt. Wurde Ihnen dagegen Geld abgezogen, obwohl der Betrieb Sie nach Hause geschickt hat, oder lässt Ihr Chef Sie trotz gesundheitlicher Gefahr ohne jede Maßnahme schwitzen, dann lohnt sich ein genauer Blick. Wie Sie ausstehenden Lohn zurückholen, lesen Sie in unserem Ratgeber Lohn nicht gezahlt: So kommen Sie an Ihr Geld. In einer kostenfreien Ersteinschätzung sehen Sie schnell, ob in Ihrem Fall etwas nachzuholen ist — und was wir dafür noch von Ihnen brauchen.

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  1. Um welchen heißen Arbeitstag geht es?
  2. Wo arbeiten Sie — und wie heiß war es dort ungefähr?
  3. Wie hoch war die Temperatur an Ihrem Arbeitsplatz?
  4. Hat Ihr Arbeitgeber etwas gegen die Hitze getan?
  5. Wurde Ihnen Lohn abgezogen oder mussten Sie Stunden nacharbeiten?
  6. Was ist an dem Tag passiert — und wie ging es Ihnen gesundheitlich?

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