Bank kündigt Ihr Girokonto? Ihre Rechte — und wie Sie zum neuen Konto kommen

Ein Brief der Bank, und plötzlich steht die Kündigung des Girokontos im Raum — dabei laufen darüber Gehalt, Miete und alle Lastschriften. Die gute Nachricht: Auch wenn eine Bank ein gewöhnliches Konto kündigen darf, bleiben Sie nicht kontolos. Jeder Verbraucher hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Hier lesen Sie, wann die Kündigung überhaupt zulässig ist und wie Sie schnell wieder ein Konto bekommen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Kündigung möglich, aber nicht grenzenlos: Eine Bank kann ein normales Girokonto ordentlich kündigen — nur bei unbefristetem Vertrag und vereinbartem Kündigungsrecht, mit einer Frist von mindestens zwei Monaten (§ 675h Abs. 2 BGB); fristlos nur aus wichtigem Grund.
  • Anspruch auf ein Basiskonto: Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Konto mit Grundfunktionen (§ 31 ZKG) — Sie bleiben also nie ohne Konto.
  • Schnell: Auf Ihren Antrag muss das Institut das Basiskonto binnen zehn Geschäftstagen anbieten (§ 31 Abs. 2 ZKG).
  • Basiskonto besonders geschützt: Es darf nur unter engen Voraussetzungen gekündigt werden (§ 42 ZKG).
  • Notfalls über die BaFin: Verweigert eine Bank das Basiskonto, kann die Finanzaufsicht die Eröffnung anordnen (§§ 48, 49 ZKG).

Die Fristen — worauf Sie achten müssen

Kündigungsfrist: Bei einer ordentlichen Kündigung durch die Bank darf die Frist zwei Monate nicht unterschreiten (§ 675h Abs. 2 BGB) — diese Zeit sollten Sie sofort nutzen, um ein neues Konto zu eröffnen.

Basiskonto-Antrag: Das Institut muss den Abschluss binnen zehn Geschäftstagen nach Ihrem Antrag anbieten (§ 31 Abs. 2 ZKG).

BaFin-Verfahren: Lehnt die Bank ab oder entscheidet sie nicht innerhalb dieser zehn Geschäftstage, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der Finanzaufsicht beantragen (§ 48 ZKG).

Ihr Girokonto-Check

Drei Fragen zu Ihrer Lage, sofortige Einordnung, dann die nächsten Schritte. Alles bleibt auf Ihrem Gerät — bis Sie es selbst an den Anwalt schicken. Die Einordnung zeigt allgemeine gesetzliche Regeln; Ihren konkreten Fall prüft der Anwalt.

Ihre Lage: die Einordnung

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Ihre nächsten Schritte

So gehen Sie vor: fünf Regeln

„Bei einer Kontokündigung ist das Wichtigste, nicht in Panik zu geraten — niemand bleibt in Deutschland ohne Konto“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Müller. Seine fünf Regeln:

  • 1. Sichern Sie sofort ein Konto. Beantragen Sie ein Basiskonto — der Anspruch besteht für jeden Verbraucher (§ 31 ZKG).
  • 2. Nutzen Sie die Frist. Bei ordentlicher Kündigung haben Sie mindestens zwei Monate Zeit (§ 675h Abs. 2 BGB).
  • 3. Prüfen Sie den Grund. Eine fristlose Kündigung braucht einen wichtigen Grund — der lässt sich hinterfragen.
  • 4. Ziehen Sie Zahlungen um. Gehalt, Miete, Versorger und Lastschriften auf das neue Konto umstellen.
  • 5. Erzwingen Sie das Konto notfalls. Verweigert eine Bank das Basiskonto, entscheidet die BaFin (§§ 48, 49 ZKG).

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Typische Situationen — zusammengefasst und ohne Namen:

  • Die Kündigung „ohne Grund“. Die Bank kündigt ordentlich und nennt keinen Grund — bei einer privaten Bank ist das oft zulässig, bei einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse gelten strengere Maßstäbe.
  • Der plötzliche Verdacht. Eine fristlose Kündigung wird auf einen „wichtigen Grund“ gestützt — ob dieser wirklich trägt, ist häufig fraglich.
  • Die abgelehnte Neueröffnung. Eine Bank lehnt das Basiskonto ab — hier hilft das Verfahren bei der BaFin (§ 48 ZKG).

Tipp aus der Praxis

Trennen Sie zwei Fragen, die oft durcheinandergeraten. Die erste ist: Durfte die Bank überhaupt kündigen? Ein gewöhnliches Girokonto darf eine private Bank grundsätzlich ordentlich kündigen, wenn das im Vertrag vorgesehen ist — allerdings nur mit einer Frist von mindestens zwei Monaten (§ 675h Abs. 2 BGB); eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind die Hürden höher, weil sie an das Willkürverbot gebunden sind. Die zweite, meist wichtigere Frage ist: Wie bekomme ich schnell wieder ein Konto? Und hier ist die Rechtslage eindeutig zu Ihren Gunsten — jeder Verbraucher hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto mit allen Grundfunktionen (§ 31 ZKG). Das Institut muss Ihnen den Vertrag binnen zehn Geschäftstagen anbieten und darf nur in wenigen, gesetzlich genau umschriebenen Ausnahmefällen ablehnen. Warten Sie deshalb nicht ab, sondern stellen Sie sofort einen Antrag auf ein Basiskonto — parallel dazu lässt sich prüfen, ob die alte Kündigung angreifbar war.

Kontokündigung: die Rechtslage in einfacher Sprache

Darf die Bank ein Girokonto kündigen? (§ 675h BGB)

Ein Girokonto beruht auf einem sogenannten Zahlungsdiensterahmenvertrag. Diesen kann die Bank nur kündigen, wenn er auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und ein Kündigungsrecht vereinbart ist; die Kündigungsfrist darf dann zwei Monate nicht unterschreiten (§ 675h Abs. 2 BGB). Umgekehrt können Sie als Kunde jederzeit kündigen. Eine fristlose Kündigung durch die Bank ist nur aus wichtigem Grund möglich. Bei privaten Banken ist eine ordentliche Kündigung nach diesen Regeln weitgehend zulässig; öffentlich-rechtliche Sparkassen unterliegen dagegen strengeren Maßstäben und dürfen nicht willkürlich kündigen.

Ihr Anspruch auf ein Basiskonto (§ 31 ZKG)

Damit niemand ohne Konto dasteht, gibt es das Basiskonto. Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union hat Anspruch darauf, dass ein Institut, das Girokonten für Verbraucher anbietet, mit ihm einen Basiskontovertrag schließt (§ 31 ZKG). Das Konto bietet die Grundfunktionen — Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und eine Zahlungskarte. Es wird auf Guthabenbasis geführt, es gehört also kein Dispositionskredit dazu. Das Institut muss Ihnen den Abschluss binnen zehn Geschäftstagen anbieten (§ 31 Abs. 2 ZKG) und darf nur in engen gesetzlichen Ausnahmefällen ablehnen (§§ 34 bis 37 ZKG), etwa wenn Sie bereits ein nutzbares Konto haben.

Kündigung eines Basiskontos (§ 42 ZKG)

Ein einmal eröffnetes Basiskonto ist besonders geschützt: Die Bank kann es nur unter den engen Voraussetzungen des § 42 ZKG kündigen. Eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kommt etwa in Betracht, wenn das Konto über 24 Monate ungenutzt blieb oder Sie ein anderes nutzbares Konto eröffnet haben. Ohne Frist darf die Bank nur in eng umgrenzten Fällen kündigen — etwa bei einer Straftat zu ihrem Nachteil, einem erheblichen Zahlungsrückstand oder einer Nutzung für gesetzwidrige Zwecke. Ein bloßes „passt uns nicht“ genügt beim Basiskonto gerade nicht.

Wenn die Bank blockiert: der Weg über die BaFin (§§ 48, 49 ZKG)

Lehnt ein Institut den Antrag auf ein Basiskonto ab oder entscheidet es nicht innerhalb von zehn Geschäftstagen, können Sie bei der Finanzaufsicht (BaFin) ein Verwaltungsverfahren beantragen (§ 48 ZKG). Stellt die BaFin fest, dass die Ablehnung unrechtmäßig war, ordnet sie gegenüber der Bank die Eröffnung des Basiskontos an (§ 49 ZKG). Alternativ können Sie den Anspruch vor den ordentlichen Gerichten einklagen; beide Wege lassen sich aber nicht gleichzeitig beschreiten (§ 48 Abs. 2 ZKG).

Lohnt sich das — und was kostet es?

Die Ersteinschätzung kostet nichts: Sie erfahren, ob die Kündigung überhaupt zulässig war, wie Sie am schnellsten wieder ein Konto bekommen und ob sich der Weg über die BaFin oder ein gerichtliches Vorgehen lohnt. Ein ehrlicher Hinweis: Nicht jede Kontokündigung ist unwirksam — gerade bei privaten Banken ist die ordentliche Kündigung oft zulässig. Entscheidend ist deshalb meist, schnell ein Basiskonto zu sichern. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfen wir, ob sie eintritt. Über unsere Vergütung sprechen wir transparent vorab.

Häufige Fragen zur Kontokündigung

Darf die Bank mein Konto einfach kündigen?

Ein gewöhnliches Girokonto darf eine private Bank ordentlich kündigen, wenn das vereinbart ist — mit einer Frist von mindestens zwei Monaten (§ 675h Abs. 2 BGB). Fristlos geht es nur aus wichtigem Grund. Sparkassen dürfen nicht willkürlich kündigen.

Bleibe ich jetzt ohne Konto?

Nein. Jeder Verbraucher hat Anspruch auf ein Basiskonto mit Grundfunktionen (§ 31 ZKG). Das Institut muss es binnen zehn Geschäftstagen anbieten.

Was ist ein Basiskonto — mit Dispo?

Ein Basiskonto bietet alle Grundfunktionen (Überweisung, Lastschrift, Karte), wird aber auf Guthabenbasis geführt. Ein Dispositionskredit gehört nicht dazu.

Die Bank lehnt das Basiskonto ab. Was kann ich tun?

Dann können Sie bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen (§ 48 ZKG); sie kann die Eröffnung anordnen (§ 49 ZKG). Alternativ ist eine Klage möglich — aber nicht parallel.

Kann die Bank auch das Basiskonto wieder kündigen?

Nur unter engen Voraussetzungen (§ 42 ZKG) — etwa bei langer Nichtnutzung, erheblichem Zahlungsrückstand oder Straftaten zum Nachteil der Bank. Ein einfacher Sinneswandel genügt nicht.

So geht es weiter

Schildern Sie kurz Ihre Lage — ob ordentlich oder fristlos gekündigt wurde, wann die Kündigung kam und ob bereits eine Bank ein neues Konto abgelehnt hat — und laden Sie das Kündigungsschreiben hoch. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Müller: ob die Kündigung zulässig war und wie Sie am schnellsten wieder ein Konto bekommen. Schriftlich, zum Nachlesen.

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