Basiskonto: Ihr Recht auf ein Konto — auch wenn Banken ablehnen

Ohne Konto geht heute fast nichts: kein Lohn, keine Miete, kein Bürgergeld. Wer bisher abgewiesen wurde — weil er neu im Land ist, keinen festen Wohnsitz hat oder in der Vergangenheit Probleme mit einem Konto hatte — steht deshalb nicht ohne da. Das Zahlungskontengesetz gibt jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Basiskonto. Ablehnen darf eine Bank nur aus wenigen gesetzlichen Gründen, und notfalls kann die Aufsicht die Eröffnung anordnen. Hier lesen Sie, wer Anspruch hat, was das Konto kann und wie Sie es durchsetzen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Ihr Anspruch: Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Basiskonto — auch Wohnungslose, Asylsuchende und Geduldete (§ 31 ZKG).
  • Guthabenkonto: Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt und umfasst die Grundfunktionen — ein Anspruch auf Dispo besteht nicht (§ 38 ZKG).
  • Schnell: Die Bank muss binnen zehn Geschäftstagen nach vollständigem Antrag ein Angebot machen (§ 31 ZKG).
  • Ablehnung nur ausnahmsweise: Erlaubt ist sie nur aus wenigen gesetzlichen Gründen, in Textform und mit Begründung (§§ 34 bis 37 ZKG).
  • Durchsetzung: Bei zu Unrecht verweigertem Konto kann die BaFin die Eröffnung anordnen (§§ 48, 49 ZKG).

Worauf es sofort ankommt

Stellen Sie einen förmlichen Antrag: Nutzen Sie das gesetzliche Antragsformular und verlangen Sie ausdrücklich ein Basiskonto. Ab dem vollständigen Antrag läuft die Frist von zehn Geschäftstagen für das Angebot (§§ 31, 33 ZKG).

Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben: Eine Ablehnung muss in Textform erfolgen, den Grund nennen und auf das Verfahren bei der BaFin hinweisen (§ 34 ZKG). Ohne Begründung ist sie angreifbar.

Nutzen Sie den BaFin-Weg: Wird Ihr Antrag zu Unrecht abgelehnt oder nicht beschieden, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin einleiten; sie kann die Kontoeröffnung anordnen (§§ 48, 49 ZKG).

Ihr Check: Anspruch auf ein Basiskonto

Drei Fragen zu Ihrer Lage, eine sofortige Einschätzung, dann die nächsten Schritte. Alles bleibt auf Ihrem Gerät — bis Sie es selbst an die Kanzlei senden. Die Einschätzung zeigt die allgemeine Rechtslage; Ihren konkreten Fall prüft ein Anwalt.

Ihre Lage: die Einschätzung

Ihre Situation?
Ihre Frage?
Was möchten Sie tun?

Ihre nächsten Schritte

So gehen Sie vor: fünf Regeln

Rechtsanwalt Sebastian Müller rät in dieser Situation zu fünf einfachen Regeln:

  • 1. Beantragen Sie ausdrücklich ein Basiskonto. Nicht irgendein Konto — das gesetzliche Basiskonto (§ 31 ZKG).
  • 2. Bestehen Sie auf der Frist. Zehn Geschäftstage bis zum Angebot.
  • 3. Verlangen Sie die Ablehnung schriftlich. In Textform, mit Grund und BaFin-Hinweis (§ 34 ZKG).
  • 4. Kennen Sie die wenigen Ablehnungsgründe. Vorhandenes Konto, Straftat, frühere Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§§ 35 bis 37 ZKG).
  • 5. Gehen Sie zur BaFin. Sie kann die Eröffnung anordnen (§§ 48, 49 ZKG).

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Typische Situationen — zusammengefasst und ohne Namen:

  • Neu im Land. Ohne Meldebescheinigung wird abgewiesen — dabei haben auch Asylsuchende und Geduldete Anspruch (§ 31 ZKG).
  • Kein fester Wohnsitz. Wohnungslosigkeit ist ausdrücklich kein Ablehnungsgrund.
  • Alte Kontoprobleme. Eine frühere Kündigung liegt Jahre zurück — ob sie noch trägt, ist eine Frage der Ausnahmegründe (§ 37 ZKG).

Tipp aus der Praxis

Das Basiskonto ist bewusst als „Konto für jedermann“ gedacht. Anspruch hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union — das Gesetz nennt ausdrücklich auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete (§ 31 ZKG). Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt: Sie können Geld einzahlen und abheben, überweisen, Daueraufträge und Lastschriften nutzen und eine Zahlungskarte bekommen — einen Dispokredit gibt es dabei nicht (§ 38 ZKG). Die Bank muss binnen zehn Geschäftstagen ein Angebot machen. Ablehnen darf sie nur aus wenigen gesetzlichen Gründen: wenn Sie bereits ein nutzbares Konto haben (§ 35), bei bestimmten Straftaten (§ 36) oder wenn Ihnen früher wegen Zahlungsverzugs gekündigt wurde (§ 37). Und selbst dann muss die Ablehnung in Textform kommen, den Grund nennen und auf das Verfahren bei der BaFin hinweisen (§ 34). Genau dieser Hinweis ist Ihr Hebel: Bei einer zu Unrecht verweigerten Kontoeröffnung kann die Finanzaufsicht die Eröffnung anordnen (§§ 48, 49 ZKG).

Basiskonto: die Rechtslage einfach erklärt

Wer Anspruch hat (§ 31 ZKG)

Anspruchsberechtigt ist jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und geduldete Personen dazugehören. Auf einen förmlichen Antrag hin muss das Institut binnen zehn Geschäftstagen ein Angebot zum Abschluss eines Basiskontovertrags machen. Verlangt werden kann schon bei Antragstellung, das Konto als Pfändungsschutzkonto zu führen.

Was das Konto kann (§ 38 ZKG)

Das Basiskonto wird in Euro und ausdrücklich ohne Kreditgeschäft geführt — also auf Guthabenbasis, ohne Anspruch auf einen Dispo. Es umfasst die grundlegenden Funktionen: Bareinzahlung und -auszahlung, Überweisungen und Daueraufträge, Lastschriften sowie eine Zahlungskarte. Das Entgelt muss angemessen sein; Maßstab sind die marktüblichen Entgelte und das Nutzerverhalten (§ 41 ZKG).

Wann abgelehnt werden darf (§§ 34 bis 37 ZKG)

Eine Ablehnung ist nur aus den gesetzlichen Gründen zulässig: wenn Sie bereits ein nutzbares Zahlungskonto haben (§ 35), bei bestimmten strafbaren Handlungen oder Verstößen gegen ein gesetzliches Verbot (§ 36) oder wenn Ihnen ein Institut zuvor wegen Zahlungsverzugs gekündigt hat (§ 37). Die Ablehnung muss in Textform erfolgen, den Grund nennen und auf das BaFin-Verfahren hinweisen (§ 34). Eine bloße Verweigerung ohne diese Form ist angreifbar.

Durchsetzung und Kündigung (§§ 42, 43, 48, 49 ZKG)

Wird Ihr Antrag zu Unrecht abgelehnt oder nicht beschieden, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin einleiten; diese kann die Eröffnung anordnen (§§ 48, 49 ZKG) — allerdings nicht parallel zu einer bereits erhobenen Klage oder einem Schlichtungsverfahren. Umgekehrt darf die Bank ein bestehendes Basiskonto nur unter engen Voraussetzungen und in Textform mit Begründung kündigen (§§ 42, 43 ZKG); das ist ein eigenes Thema für den Fall der gekündigten Kontoverbindung.

Lohnt sich eine Beratung — und was kostet es?

Für die Ersteinschätzung zahlen Sie nichts: Sie erfahren, ob Ihr Anspruch besteht, ob eine Ablehnung tragfähig ist und wie Sie den Antrag oder das BaFin-Verfahren am besten aufsetzen. Ehrlich gesagt: Den Antrag stellen Sie oft selbst. Eine Beratung lohnt vor allem, wenn eine Bank sich auf einen Ausnahmegrund beruft, das Konto verschleppt oder ein bestehendes Basiskonto gekündigt wird. Einen bestimmten Ausgang können wir nicht garantieren; über unser Honorar sprechen wir vorher offen.

Häufige Fragen zum Basiskonto

Bekomme ich ein Konto auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Der Anspruch besteht ausdrücklich auch für Personen ohne festen Wohnsitz sowie für Asylsuchende und Geduldete (§ 31 ZKG).

Ist beim Basiskonto ein Dispo dabei?

Nein. Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, ausdrücklich ohne Kreditgeschäft (§ 38 ZKG). Ein Anspruch auf einen Dispokredit besteht nicht.

Wie schnell muss die Bank entscheiden?

Nach einem vollständigen Antrag muss das Institut binnen zehn Geschäftstagen ein Angebot machen (§ 31 ZKG).

Aus welchen Gründen darf man mich ablehnen?

Nur aus wenigen gesetzlichen Gründen: bereits vorhandenes nutzbares Konto (§ 35), bestimmte Straftaten (§ 36) oder frühere Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 37) — stets in Textform mit Begründung (§ 34 ZKG).

Was kann ich tun, wenn die Bank sich weigert?

Sie können ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin einleiten; diese kann die Kontoeröffnung anordnen (§§ 48, 49 ZKG). Sichern Sie Antrag und Ablehnung.

So geht es weiter

Schildern Sie kurz Ihre Lage — bei welcher Bank Sie es versucht haben und mit welcher Begründung abgelehnt wurde — und legen Sie Antrag und Antwort bei. Sie bekommen eine kostenlose Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Sebastian Müller: ob Ihr Anspruch besteht und wie Sie das Basiskonto durchsetzen. Schriftlich, in Ruhe zum Nachlesen.

Meinen Fall prüfen

Kostenlos · wenige kurze Fragen · vertraulich, auch wenn es nicht zum Auftrag kommt