Lohnpfändung: Was der Gläubiger vom Gehalt nehmen darf — und was geschützt ist
Ein Brief vom Arbeitgeber oder Gericht: Ihr Lohn wird gepfändet. Das klingt existenziell, doch das Gesetz lässt Ihnen einen unpfändbaren Grundbetrag zum Leben — und der steigt, wenn Sie für andere sorgen. Nur der Teil darüber darf einbehalten werden, und auch das nicht vollständig. Hier lesen Sie, wie viel gepfändet werden darf, was geschützt ist und wie Sie Ihren Freibetrag sichern.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Nur der pfändbare Teil: Arbeitseinkommen ist nur nach den gesetzlichen Regeln pfändbar (§ 850 ZPO) — ein Grundbetrag bleibt Ihnen immer.
- Der Freibetrag steigt mit Unterhalt: Der unpfändbare Grundbetrag erhöht sich für jede Person, der Sie gesetzlich Unterhalt schulden (§ 850c Abs. 2 ZPO).
- Kein fester Betrag: Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst — verlassen Sie sich nicht auf alte Zahlen (§ 850c ZPO).
- Manches ist extra geschützt: Teile von Mehrarbeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie bestimmte Zulagen sind ganz oder teilweise unpfändbar (§ 850a ZPO).
- Unterhalt nachweisen: Melden Sie Ihre Unterhaltspflichten — sonst rechnet der Arbeitgeber mit einem zu niedrigen Freibetrag.
Worauf Sie sofort achten sollten
Unterhaltspflichten belegen: Weisen Sie dem Arbeitgeber gegenüber nach, für wen Sie sorgen — nur dann wird der höhere Freibetrag angesetzt (§ 850c Abs. 2 ZPO).
Berechnung prüfen: Kontrollieren Sie, ob geschützte Bezüge (Mehrarbeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zulagen) korrekt herausgerechnet wurden (§ 850a ZPO).
Konto zusätzlich schützen: Was auf Ihrem Konto landet, sichern Sie über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) — das ist ein eigener Schritt neben der Lohnpfändung.
Ihr Lohnpfändungs-Check
Drei Fragen zu Ihrer Lage, sofortige Einordnung, dann die nächsten Schritte. Alles bleibt auf Ihrem Gerät — bis Sie es selbst an den Anwalt schicken. Die Einordnung zeigt allgemeine gesetzliche Regeln; Ihren konkreten Fall prüft der Anwalt.
Ihre Lage: die Einordnung
Das sagt die Rechtslage zu Ihren Angaben
Allgemeine gesetzliche Regeln, keine Prüfung Ihres Einzelfalls — die Liste aktualisiert sich mit jeder Antwort:
Ihre nächsten Schritte
So gehen Sie vor: fünf Regeln
„Bei einer Lohnpfändung geht es fast immer um die Frage, ob der richtige Freibetrag angesetzt ist — und der ist höher, als viele denken“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Müller. Seine fünf Regeln:
- 1. Melden Sie Ihre Unterhaltspflichten. Jede Person erhöht den Freibetrag (§ 850c Abs. 2 ZPO).
- 2. Nutzen Sie die aktuelle Freigrenze. Sie ändert sich jährlich zum 1. Juli.
- 3. Prüfen Sie geschützte Bezüge. Mehrarbeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind teils unpfändbar (§ 850a ZPO).
- 4. Sichern Sie Ihr Konto. Ein P-Konto schützt das eingehende Gehalt.
- 5. Kontrollieren Sie die Abrechnung. Fehler bei der Berechnung sind häufig.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Typische Situationen — zusammengefasst und ohne Namen:
- Der zu niedrige Freibetrag. Der Arbeitgeber rechnet ohne die unterhaltsberechtigten Kinder — der pfändungsfreie Betrag ist dann zu niedrig (§ 850c Abs. 2 ZPO).
- Das mitgepfändete Weihnachtsgeld. Die Sonderzahlung wird voll einbehalten, obwohl sie bis zu einer Grenze geschützt ist (§ 850a Nr. 4 ZPO).
- Das leere Konto trotz Freibetrag. Der geschützte Lohn kommt an, wird aber auf dem Konto gepfändet — hier hilft nur das P-Konto.
Tipp aus der Praxis
Arbeitseinkommen darf nur nach den gesetzlichen Regeln gepfändet werden (§ 850 ZPO). Entscheidend ist die Pfändungsfreigrenze: Bis zu einem monatlichen Grundbetrag ist Ihr Lohn unpfändbar, und dieser Betrag erhöht sich für jede Person, der Sie gesetzlich Unterhalt gewähren (§ 850c Abs. 2 ZPO). Die genauen Beträge nenne ich hier bewusst nicht, denn sie werden jährlich zum 1. Juli angepasst — maßgeblich ist immer die aktuelle Tabelle. Nur das Einkommen oberhalb des Freibetrags ist überhaupt pfändbar, und auch das nur teilweise; erst oberhalb einer Höchstgrenze wird voll gepfändet. Zusätzlich sind einzelne Bezüge ganz oder teilweise geschützt: die Hälfte der Vergütung für Mehrarbeit, Urlaubsgeld im üblichen Rahmen, die Weihnachtsvergütung bis zu einer bestimmten Grenze sowie Gefahren- und Schmutzzulagen (§ 850a ZPO). Der häufigste Fehler ist, dass Unterhaltspflichten nicht berücksichtigt werden — melden Sie diese unbedingt. Und denken Sie an das Konto: Der geschützte Lohn muss dort über ein Pfändungsschutzkonto gesichert werden, sonst wird er beim Eingang doch noch gepfändet.
Lohnpfändung: die Rechtslage in einfacher Sprache
Wann und wie gepfändet wird (§ 850 ZPO)
Eine Lohnpfändung setzt einen vollstreckbaren Titel voraus — etwa ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid — und einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der Ihrem Arbeitgeber als Drittschuldner zugestellt wird. Ab dann muss der Arbeitgeber den pfändbaren Teil Ihres Lohns einbehalten und an den Gläubiger auszahlen. Pfändbar ist Ihr Arbeitseinkommen aber nur nach Maßgabe der gesetzlichen Schutzvorschriften (§ 850 ZPO).
Die Pfändungsfreigrenze (§ 850c ZPO)
Ihr Arbeitseinkommen ist bis zu einem monatlichen Grundbetrag unpfändbar. Dieser Grundbetrag steigt für jede Person, der Sie gesetzlich Unterhalt schulden — für den Ehegatten, frühere Ehegatten, Kinder oder etwa einen Elternteil nach den Regeln über den Betreuungsunterhalt (§ 850c Abs. 2 ZPO). Oberhalb des Freibetrags ist Ihr Einkommen nur teilweise pfändbar; erst ab einer Höchstgrenze wird der übersteigende Teil voll gepfändet. Weil die maßgeblichen Beträge jedes Jahr zum 1. Juli angepasst werden, kommt es immer auf die aktuelle Pfändungstabelle an.
Zusätzlich geschützte Bezüge (§ 850a ZPO)
Über den Grundfreibetrag hinaus sind bestimmte Bestandteile Ihres Einkommens ganz oder teilweise unpfändbar: die Hälfte der Vergütung für Mehrarbeitsstunden, Urlaubsgeld und übliche Treugelder, Aufwandsentschädigungen sowie Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen im üblichen Rahmen, die Weihnachtsvergütung bis zu einer gesetzlich bestimmten Grenze und zum Beispiel Erziehungsgelder oder Blindenzulagen (§ 850a ZPO). Prüfen Sie, ob diese Bezüge bei der Berechnung korrekt herausgenommen wurden.
Der zweite Schritt: das Konto (Abgrenzung zur Kontopfändung)
Die Lohnpfändung betrifft die Auszahlung durch den Arbeitgeber. Der geschützte Teil, der auf Ihrem Girokonto ankommt, kann dort erneut von einer Kontopfändung erfasst werden. Davor schützt nur die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), auf dem ein Grundfreibetrag automatisch geschützt ist. Lohn- und Kontopfändung sind also zwei getrennte Ebenen — sichern Sie beide ab.
Lohnt sich die Prüfung — und was kostet sie?
Die Ersteinschätzung kostet nichts: Sie erfahren, ob der richtige Freibetrag angesetzt ist, ob geschützte Bezüge korrekt herausgerechnet wurden und wie Sie Ihr Konto zusätzlich sichern. Ein ehrlicher Hinweis: Besteht die Forderung zu Recht und ist die Berechnung korrekt, lässt sich die Pfändung als solche nicht wegdiskutieren — aber gerade bei Unterhaltspflichten und Sonderzahlungen bleibt oft mehr pfändungsfrei, als zunächst einbehalten wird. In besonderen Härtefällen kann außerdem das Vollstreckungsgericht den unpfändbaren Betrag auf Antrag anpassen. Über unsere Vergütung sprechen wir transparent vorab; unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommt Beratungshilfe in Betracht.
Häufige Fragen zur Lohnpfändung
Wie viel bleibt mir bei einer Lohnpfändung?
Ein monatlicher Grundbetrag ist unpfändbar und steigt mit jeder Unterhaltspflicht (§ 850c ZPO). Die genaue Höhe richtet sich nach der jährlich zum 1. Juli angepassten Tabelle.
Erhöht sich der Freibetrag durch meine Kinder?
Ja. Für jede Person, der Sie gesetzlich Unterhalt schulden, steigt der pfändungsfreie Betrag (§ 850c Abs. 2 ZPO). Melden Sie Ihre Unterhaltspflichten.
Darf auch mein Weihnachtsgeld gepfändet werden?
Nur eingeschränkt: Die Weihnachtsvergütung ist bis zu einer gesetzlich bestimmten Grenze unpfändbar, ebenso die Hälfte der Mehrarbeitsvergütung (§ 850a ZPO).
Kann mein Arbeitgeber mich wegen der Pfändung schlechter behandeln?
Die Pfändung wird über den Arbeitgeber abgewickelt; er muss den pfändbaren Teil abführen. Fühlen Sie sich benachteiligt, lassen Sie Ihre arbeitsrechtliche Lage gesondert prüfen.
Reicht die Lohnpfändungsgrenze, um mein Konto zu schützen?
Nein. Für das Konto brauchen Sie zusätzlich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) — sonst wird der geschützte Lohn beim Eingang doch gepfändet.
So geht es weiter
Schildern Sie kurz Ihre Lage — für wen Sie sorgen, wie hoch Ihr Einkommen ist und was der Arbeitgeber einbehält — und laden Sie den Pfändungsbeschluss und Ihre Lohnabrechnung hoch. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Müller: ob der richtige Freibetrag angesetzt ist und wie Sie Ihr Konto sichern. Schriftlich, zum Nachlesen.
Meinen Fall prüfen lassenKostenfrei · 5–8 kurze Fragen · vertraulich, auch wenn kein Mandat entsteht
SmarterAnwalt